Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dächer von Schnell GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 100293
EUID
DEP3101.HRB100293
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 131/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jennifer Metzler
Adresse
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen
Telefon
0421/330610
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
23.06.2026 , 11:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dächer von Schnell GmbH ist am 23.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens durch das Amtsgericht Aurich fortgesetzt worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jennifer Metzler bestellt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aurich eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 131/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dächer von Schnell GmbH, Stedinger Straße 26, 26723 Emden (AG Aurich, HRB 100293), vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Claaßen, ebenda, ist am 23.06.2026 um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfü…
9 IN 131/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dächer von Schnell GmbH, Stedinger Straße 26, 26723 Emden (AG Aurich, HRB 100293), vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Claaßen, ebenda, ist am 23.06.2026 um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@turner-inso-bremen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 23.06.2026
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