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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Darmstadt hat am 22.07.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D'Agostino Elektrotechnik GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet. Gegen die Antragstellerin sind Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Schuldner hat Zahlungen an den Schuldner zu unterlassen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
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