Berichts- und Prüfungstermin Nordrhein-Westfalen HRA 12691

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Insolvenzprofil

Dahms, Angelika

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 12691
EUID
DER2402.HRA12691

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 23/05
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Thomas M. Laudage
Rolle
Bevollmächtigter
Adresse
Gustavstr. 5, 45219 Essen

Termine & Fristen

Prüfungstermin
07.12.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Angelika Dahms geborene Wolter, Inhaberin der Firma COAST Inh. Kauffrau Angelika Dahms, wird beim Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 160 IN 23/05 geführt. Der Bevollmächtigte des Schuldners ist Rechtsanwalt Thomas M. Laudage. Der vorliegende Beschluss ordnet die Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO an. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 07.12.2026 festgelegt. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158, niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung gemäß § 179 Abs. 3 S. 3 InsO. Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Einlegung der Erinnerung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 23/05 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Angelika Dahms geborene Wolter, Mendener Höhe 12, 45470 Mülheim an der Ruhr, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 12691 eingetragenen Firma COAST Inh. Kauffrau Angelika Dahms Bevollmächtigter: …

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