Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dal Tadka Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 229768
EUID
DEF1103R.HRB229768
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36d IN 6540/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
05.11.2025
Einwendungsfrist Schlusstermin
30.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dal Tadka Gastro GmbH sind die Forderungen in einer Gesamthöhe von 25.448,97 EURO zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 31.617,06 EURO gegenübersteht. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 5, 6 und 7) erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür ist eine Widerspruchsfrist bis zum 05.11.2025 gesetzt. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände findet im schriftlichen Verfahren statt, wobei Einwendungen bis einschließlich 30.04.2026 vorzulegen sind. Die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist bereits zugestimmt worden. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 6540/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dal Tadka Gastro GmbH, Uhlandstraße 103 A, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Shokhimardon Odinaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 229768 B
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schluss…
36d IN 6540/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dal Tadka Gastro GmbH, Uhlandstraße 103 A, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Shokhimardon Odinaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 229768 B
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 25.448,97 EURO zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 31.617,06 EURO gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 6540/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dal Tadka Gastro GmbH, Uhlandstraße 103 A, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Shokhimardon Odinaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 229768 B
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderun…
36d IN 6540/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dal Tadka Gastro GmbH, Uhlandstraße 103 A, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Shokhimardon Odinaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 229768 B
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 25.448,97 EURO steht ein Betrag von 31.617,06 EURO zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 6540/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dal Tadka Gastro GmbH, Uhlandstraße 103 A, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Shokhimardon Odinaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 229768 B
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nac…
36d IN 6540/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dal Tadka Gastro GmbH, Uhlandstraße 103 A, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Shokhimardon Odinaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 229768 B
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 Abs. 1 InsO
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 6540/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dal Tadka Gastro GmbH, Uhlandstraße 103 A, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Shokhimardon Odinaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 229768 B
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 15.10.20…
36d IN 6540/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dal Tadka Gastro GmbH, Uhlandstraße 103 A, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Shokhimardon Odinaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 229768 B
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 15.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5, 6 und 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 6540/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dal Tadka Gastro GmbH, Uhlandstraße 103 A, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Shokhimardon Odinaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 229768 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg …
36d IN 6540/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dal Tadka Gastro GmbH, Uhlandstraße 103 A, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Shokhimardon Odinaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 229768 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.10.2025 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen ab der elften Zustellung des Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 35.584,14 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.10.2025
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