Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Delta CRM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 63228
EUID
DEF1103R.HRB63228
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36d IN 941/21
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
09.03.2026
Widerspruchsfrist
02.04.2026
Einwendungsfrist Schlusstermin
11.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta CRM GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Frist für Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen endet am 02.04.2026. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Regelvergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters auf Basis eines Vermögenswertes in Höhe von 24.187,80 EURO festgesetzt. Aktuell stehen Forderungen in einer Gesamthöerd von 120.545,28 EURO einem Massebestand von 19.098,23 EURO gegenüber. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände sind bis einschließlich 11.08.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist bereits zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 941/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Delta CRM GmbH,
Gustav-Freytag-Straße 15 A, 14193 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Schrödel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 63228
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 09.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen In…
36d IN 941/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Delta CRM GmbH,
Gustav-Freytag-Straße 15 A, 14193 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Schrödel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 63228
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 09.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 941/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Delta CRM GmbH, Gustav-Freytag-Straße 15 A, 14193 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Schrödel,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 63228 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.…
36d IN 941/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Delta CRM GmbH, Gustav-Freytag-Straße 15 A, 14193 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Schrödel,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 63228 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.04.2026 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen ab der elften Zustellung des Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 24.187,80 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 941/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Delta CRM GmbH, Gustav-Freytag-Straße 15 A, 14193 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Schrödel,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 63228 B
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in…
36d IN 941/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Delta CRM GmbH, Gustav-Freytag-Straße 15 A, 14193 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Schrödel,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 63228 B
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 120.545,28 EURO steht ein Betrag von 19.098,23 EURO zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 941/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Delta CRM GmbH, Gustav-Freytag-Straße 15 A, 14193 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Schrödel,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 63228 B
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermin…
36d IN 941/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Delta CRM GmbH, Gustav-Freytag-Straße 15 A, 14193 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Schrödel,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 63228 B
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 120.545,28 EURO zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 19.098,23 EURO gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.06.2026
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