Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lindenallee 7 A, 31177 Harsum
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 200018
EUID
DEP2408.HRA200018
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 2/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.01.2025 , 11:51 Uhr
Eröffnung
01.03.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG ist am 01.03.2025 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Hildesheim eröffnet worden. Rechtsanwalt Ingo Thurm ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 18.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden sowie bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Gericht hat die Vergütung auf Basis einer Berechnungsmasse von 715.459,50 EUR festgesetzt, wobei Zuschläge für Mehrarbeit, arbeitsrechtliche Fragen und Bemühungen um eine Nachfolgelösung berücksichtigt wurden. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der weitergehende Antrag des Verwalters wurde zurückgewiesen.
Am 08.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Thurm bestellt worden. Am 01.03.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzv…
Am 08.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Thurm bestellt worden. Am 01.03.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter bleibt Insolvenzverwalter. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.04.2025 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Hildesheim hat am 13.11.2025 die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden dürfen. Der weitergehende Antrag des Verwalters ist zurückgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 2/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 200018), vertr. d.: 1. Dammeyer Verwaltungs GmbH, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Simone Dammeyer, (Geschäftsführer…
50 IN 2/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 200018), vertr. d.: 1. Dammeyer Verwaltungs GmbH, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Simone Dammeyer, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Thurm festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 125 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 715.459,50 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Es wurden folgende Zuschläge festgesetzt:
35% für die erhebliche Mehrarbeit im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung,
die auch über das gewöhnliche Maß in vergleichbaren Insolvenz-
antragsverfahren hinausgingen
40 % für die schwerpunktmäßige Bearbeitung arbeits- und sozialrechtlicher Fragen
sowie die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Insolvenz-
geldvorfinanzierung
50 % für die intensiven Bemühungen um eine Nachfolgelösung
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 13.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 2/25 : Über das Vermögen der Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 200018), vertr. d.: 1. Dammeyer Verwaltungs GmbH, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Simone Dammeyer, (Geschäftsführerin), ist am 01.03.2025 um …
50 IN 2/25 : Über das Vermögen der Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 200018), vertr. d.: 1. Dammeyer Verwaltungs GmbH, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Simone Dammeyer, (Geschäftsführerin), ist am 01.03.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Thurm, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511 / 543815-0, Fax: 0511 / 543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 03.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 2/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 200018), vertr. d.: 1. Dammeyer Verwaltungs GmbH, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Simone Dammeyer, (Geschäft…
50 IN 2/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dammeyer Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 200018), vertr. d.: 1. Dammeyer Verwaltungs GmbH, Lindenallee 7 A, 31177 Harsum, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Simone Dammeyer, (Geschäftsführerin), ist am 08.01.2025 um 11:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Thurm, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511 / 543815-0, Fax: 0511 / 543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 08.01.2025
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.