Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dan Metall Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Rosental 4, 80331 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 258347
EUID
DED2601V.HRB258347
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1174/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hanns Pöllmann
Termine & Fristen
Vergleichstermin
10.04.2025 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist
25.11.2025
Aufhebung
06.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Montage von vorgefertigten Bauelementen bzw. Baukörpern.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dan Metall Bau GmbH ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung am 10.04.2025 um 10:00 Uhr anberaumt. Dieser Termin dient der Entscheidung über einen Vergleich zwischen dem Geschäftsführer Ioan Danut Curchi und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hanns Pöllmann, welcher eine Zahlung von 6.000,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche in Höhe von 393.000,00 EUR vorsieht. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 28.10.2025 erfolgt, wobei die Widerspruchsfrist für Beteiligte am 25.11.2025 endete. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1174/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dan Metall Bau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Rosental 4, 80331 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 258347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fröschl Michael, Elisabethstraße 5, 8…
1542 IN 1174/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dan Metall Bau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Rosental 4, 80331 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 258347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fröschl Michael, Elisabethstraße 5, 80796 München
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1174/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dan Metall Bau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Rosental 4, 80331 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 258347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fröschl Michael, Elisabethstraße 5, 8…
1542 IN 1174/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dan Metall Bau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Rosental 4, 80331 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 258347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fröschl Michael, Elisabethstraße 5, 80796 München
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1. Die Prüfung der bis 28.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 - 18 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1174/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dan Metall Bau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Rosental 4, 80331 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 258347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fröschl Michael, Elisabethstraße 5, 8…
1542 IN 1174/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dan Metall Bau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Rosental 4, 80331 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 258347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fröschl Michael, Elisabethstraße 5, 80796 München
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Geschäftsführer Ioan Danut Curchi und Rechtsanwalt Hanns Pöllmann als Insolvenzverwalter, der die Zahlung einer Vergleichssumme von 6.000,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche in Höhe von 393.000,00 EUR vorsieht.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 10.04.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.03.2025
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