Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 8881
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Insolvenzprofil
Danando UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lennestr. 58, 58762 Altena
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 8881
EUID
DER2604.HRB8881
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 84/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Textilien, Accessoires und Schuhen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Danando UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 109 IN 84/22 durchgeführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8881 eingetragen und hat ihren Sitz in Altena. Gesetzlich vertreten wird sie durch die Geschäftsführerin Simone Späinghaus. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete sowie noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 22.02.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen nieder. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 84/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8881 eingetragenen Danando UG (haftungsbeschränkt), Lennestr. 58, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Simone Späinghaus, Werdohler Str. 5…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 84/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8881 eingetragenen Danando UG (haftungsbeschränkt), Lennestr. 58, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Simone Späinghaus, Werdohler Str. 51, 58511 Lüdenscheid
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.02.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
109 IN 84/22
Amtsgericht Hagen, 24.01.2024
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