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Insolvenzprofil
Seniorenresidenz Volmarstein GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stevelinger Straße 20, 58300 Wetter
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 9149
EUID
DER2602.HRB9149
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 40/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
31.01.2024
Gläubigerversammlung
07.05.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.09.2025
Prüfungstermin
20.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Errichtung, der Erwerb, die Verwaltung und der Betrieb von Wohn- und Pflegeheimen mit gehobener Ausstattung für Senioren und alle damit zusammenhängendenTätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Volmarstein GmbH ist beim Amtsgericht Hagen anhängig. Der Insolvenzverwalter Andreas Schoß ist bestellt. Im Verfahren wurden mehrere Vergleichsvorschläge zur Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung vorgelegt. Diese betreffen die SeniorenWG und Tagespflege GmbH (5.500 €), die Dr. Lührmann & Partner Residenzen für Senioren GmbH (12.500 € Stammkapital, 19.000 € Darlehen) sowie Herrn Dr. Lührmann (6.000 € aus Geschäftsführerhaftung). Herr Dr. Lührmann übernimmt zudem eine selbstschuldnerische Bürgschaft für die Vergleiche 1 und 2. Ein Termin zur Gläubigerversammlung wurde auf den 07.05.2024 anberaumt. Zudem wurden Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag ursprünglich der 31.01.2024 und später der 26.09.2025 festgelegt wurde. Am 26.08.2025 wurde ein Vorschuss auf das Entgelt des Insolvenzverwalters bewilligt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Volmarstein GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Andreas Schoß übt sein Amt seit dem 01.06.2023 aus. Im Verfahren wurden mehrere Vergleichsvorschläge zur Beschlussfassung in einer Gläubigerversammlung anberaumt, die am 07.05.2024 stattfinden sollte. Zud…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Volmarstein GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Andreas Schoß übt sein Amt seit dem 01.06.2023 aus. Im Verfahren wurden mehrere Vergleichsvorschläge zur Beschlussfassung in einer Gläubigerversammlung anberaumt, die am 07.05.2024 stattfinden sollte. Zudem wurden Vorschüsse auf das Entgelt des Insolvenzverwalters bewilligt. Das Verfahren befindet sich weiterhin im Laufstadium mit regelmäßigen Anordnungen zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren. Die neuesten Prüfungsstichtage für diese Forderungen sind der 26.09.2025 und der 20.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 40/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9149 eingetragenen Seniorenresidenz Volmarstein GmbH, Stevelinger Straße 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lutz-Peter Lührmann, Bente…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 40/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9149 eingetragenen Seniorenresidenz Volmarstein GmbH, Stevelinger Straße 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lutz-Peter Lührmann, Bentenweg 53, 58454 Witten
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 39 bis 40 werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
109 IN 40/23
Amtsgericht Hagen, 24.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 40/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9149 eingetragenen Seniorenresidenz Volmarstein GmbH, Stevelinger Straße 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lutz-Peter Lührmann, Bente…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 40/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9149 eingetragenen Seniorenresidenz Volmarstein GmbH, Stevelinger Straße 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lutz-Peter Lührmann, Bentenweg 53, 58454 Witten
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgend anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
1. Genehmigung des mit der SeniorenWG und Tagespflege GmbH unter dem Vorbehalt der Zustimmung geschlossenen Vergleichs folgenden Inhalts:
- Zur Abgeltung der Forderung der Insolvenzschludnerin zahlt die SeniorenWG und Tagespflege GmbH einmalig einen Betrag in Höhe von insgesamt 5.500 €.
- Der Betrag ist fällig und zahlbar zum 31.05.2024
- Mit Erfüllung des Vergleichs sind die hier gegenständlichen Forderungen der Insolvenzschuldnerin erledigt.
- Kommt die SeniorenWG und Tagespflege GmbH mit der Zahlung des Vergleichsbetrags in Verzug, kann der Insolvenzverwalter von diesem Vergleich durch entsprechende Erklärung zurücktreten. Der Insolvenzverwalter ist dann berechtigt, den gesamten Betrag geltend zu machen.
2. Genehmigung des mit der Dr. Lührmann & Partner Residenzen für Senioren GmbH unter dem Vorbehalt der Zustimmung geschlossenen Vergleichs folgenden Inhalts:
- Auf das ausstehende Stammkapital zahlt die Dr. Lührmann & Partner Residenzen für Senioren GmbH einen Betrag von 12.500,00 €.
- Auf den Darlehensrückzahlungsanspruch zahlt die Dr. Lührmann & Partner Residenzen für Senioren GmbH einen Betrag von 19.000,00 €.
- Die vorstehenden Vergleichszahlungen sind fällig und zahlbar am 31.05.2024.
- Mit Erfüllung des Vergleichs sind die vorgenannten Ansprüche der Insolvenzschuldnerin erledigt.
- Kommt die Dr. Lührmann & Partner Residenzen für Senioren GmbH mit der Zahlung des Vergleichsbetrags in Verzug, kann der Insolvenzverwalter von diesem Vergleich durch entsprechende Erklärung zurücktreten. Der Insolvenzverwalter ist dann berechtigt, den gesamten Betrag geltend zu machen.
3. Genehmigung des mit Herrn Dr. Lührmann unter dem Vorbehalt der Zustimmung geschlossenen Vergleichs folgenden Inhalts:
- Auf die aus Geschäftsführerhaftung resultierenden Forderungen zahlt Herr Dr. Lührmann einen Betrag vom 6.000,00 €.
- Der Betrag ist fällig und zahlbar am 31.05.2024
- Mit Erfüllung des Vergleichs sind die Ansprüche der Insolvenzschuldnerin aus Geschäftsführerhaftung erledigt.
- Kommt Herr Dr. Lührmann mit der Zahlung des Vergleichsbetrags in Verzug, kann der Insolvenzverwalter von diesem Vergleich durch entsprechende Erklärung zurücktreten. Der Insolvenzverwalter ist dann berechtigt, den gesamten Betrag geltend zu machen.
4. Für die Erfüllung der Vergleiche zu 1. und 2. übernimmt Herr Dr. Lührmann unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage die selbstschuldnerische Bürgschaft, die in schriftlicher Form beim Termin zur Gläubigerversammlung vorliegen muss.
bestimmt auf
Dienstag, 07.05.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 025.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
109 IN 40/23
Amtsgericht Hagen, 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 40/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9149 eingetragenen Seniorenresidenz Volmarstein GmbH, Stevelinger Straße 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lutz-Peter Lührmann, Bente…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 40/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9149 eingetragenen Seniorenresidenz Volmarstein GmbH, Stevelinger Straße 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lutz-Peter Lührmann, Bentenweg 53, 58454 Witten
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
109 IN 40/23
Amtsgericht Hagen, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 40/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9149 eingetragenen Seniorenresidenz Volmarstein GmbH, Stevelinger Straße 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lutz-Peter Lührmann, Bente…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 40/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9149 eingetragenen Seniorenresidenz Volmarstein GmbH, Stevelinger Straße 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lutz-Peter Lührmann, Bentenweg 53, 58454 Witten
Insolvenzverwalter: Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vorschuss auf Vergütu g
xx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xx € xx €
Vorschuss
xx €
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.06.2023 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Der Vorschuss auf die Vergütung beruht auf folgender Berechnung:
Gegenwärtiger Wert der Ma se:
xx €
Regelsat :
xx €
Angemessener Vergütungsvor schuss:
xx €
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
109 IN 40/23
Amtsgericht Hagen, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 40/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9149 eingetragenen Seniorenresidenz Volmarstein GmbH, Stevelinger Straße 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lutz-Peter Lührmann, Bente…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 40/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9149 eingetragenen Seniorenresidenz Volmarstein GmbH, Stevelinger Straße 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lutz-Peter Lührmann, Bentenweg 53, 58454 Witten
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
109 IN 40/23
Amtsgericht Hagen, 09.07.2026
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