Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dardania Import & Export GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 106700
EUID
DEM1201.HRB106700
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 767/25
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Eröffnung
24.09.2026 , 14:49 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.11.2026
Frist für Einwendungen und Anträge
14.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dardania Import & Export GmbH ist am 24.09.2026 um 14:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das zuständige Gericht hat dem Schuldnerin die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und dieses Recht auf den bestellten Insolvenzverwalter übertragen. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ralph Krone bestellt. Die Veröffentlichungen unterliegen den gesetzlichen Löschungsfristen der InsoBekV.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 24.09.2026 um 14:49 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dardania Import & Export GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Mustafa Skender, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt R…
Am 24.09.2026 um 14:49 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dardania Import & Export GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Mustafa Skender, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone bestellt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen. Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie bestimmte Anträge sind bis zum 14.12.2026 schriftlich bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der genannten Fristen gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 767/25 D-77-: In dem Insolvenzverfahren Dardania Import & Export GmbH, Niddastraße 104a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106700),
vertreten durch:
Mustafa Skender, (Geschäftsführer), wurde am 24.09.2026 um 14:49 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit …
810 IN 767/25 D-77-: In dem Insolvenzverfahren Dardania Import & Export GmbH, Niddastraße 104a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106700),
vertreten durch:
Mustafa Skender, (Geschäftsführer), wurde am 24.09.2026 um 14:49 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 88 69 99, Fax: 069/ 97 88 69 90, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 24.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 767/25 D-4-7 Am 24.09.2026 um 14:49 Uhr ist das Insolvenzverfahren Dardania Import & Export GmbH, Niddastraße 104a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106700),
vertreten durch:
Mustafa Skender, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ralph Krone, So…
810 IN 767/25 D-4-7 Am 24.09.2026 um 14:49 Uhr ist das Insolvenzverfahren Dardania Import & Export GmbH, Niddastraße 104a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106700),
vertreten durch:
Mustafa Skender, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 88 69 99, Fax: 069/ 97 88 69 90, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 30.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.12.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.09.2026
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