Forderungsanmeldung Sachsen HRB 30738

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Das Bauunternehmen Paul GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hechtstr. 28, 01097 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 30738
EUID
DEU1104.HRB30738

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
541 IN 1183/18
Phase
Forderungsanmeldung

Termine & Fristen

Entscheidung
11.08.2025
Widerspruchsfrist Ende
15.10.2025

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Leistungen im Hoch- und Tiefbau; Erstellen von Sachverständigengutachten zu Schäden an Gebäuden (EIPOS); Hausmeisterdienste, Garten- und Landschaftsbau, Trockenbau, Abriss und Entkernung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das Bauunternehmen Paul GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in Dresden und ist im Handelsregister unter HRB 30738 eingetragen. Der Geschäftsführer Heiko Paul vertritt die Gesellschaft. Mit Entscheidung vom 11.08.2025 hat das Gericht gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 15.10.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen; eine Benachrichtigung über das Ergebnis erfolgt nicht. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 541 IN 1183/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das Bauunternehmen Paul GmbH, Hechtstraße 28, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 30738 vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Paul ergeht am 11.08.2025 nachfolgende Entscheidung: 1. Für die Prüfu…

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