Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 24434

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

DAS BETREUUNGSNETZWERK-WIR BETREUEN MENSCHEN GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Merzbrück 210, 52146 Würselen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 24434
EUID
DER3101.HRB24434

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 283/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Andreas Schmitz
Adresse
Krefelder Straße 153, 52070 Aachen

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.10.2025 , 15:35 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Alltagsbegleitung/Alltagsbetreuung sowie der Aufbau eines Netzwerks zum Zwecke der bestmöglichen Betreuung und Versorgung der Klienten (Pflegedienste, Physiotherapeuten, Apotheken, Kurzzeitpflege Einrichtungen, soziale Verbände, Jugendämtern, Angehörigen). Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, welche dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung und/oder Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Aachen hat am 06.10.2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DAS BETREUUNGSNETZWERK-WIR BETREUEN MENSCHEN GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24434, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin betreibt den Geschäftszweig Alltagsbegleitung/Alltagsbetreuung und ist gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Herrn Stefan Müßgens. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Schmitz bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 283/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24434 eingetragenen DAS BETREUUNGSNETZWERK-WIR BETREUEN MENSCHEN GmbH, Merzbrück 210, 52146 Würselen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan …

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