Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D.A.S. Gastroteam GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Trommelstr. 30, 22767 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 99662
EUID
DEK1101.HRB99662
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53a IN 51/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen
Adresse
Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.03.2024
Prüfungstermin
03.06.2025
Fristende
08.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art und alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehende Geschäfte, soweit die Tätigkeiten keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.A.S. Gastroteam GmbH ist im Gange. Im bisherigen Verlauf wurden verschiedene Verfahrensschritte vollzogen: Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgte zunächst im schriftlichen Verfahren mit einem Prüfungsstichtag zum 14.03.2024 und später zum 03.06.2025. Der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Klaus Pannen ist bestellt. Die Vergütung sowie die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag in Höhe von 31.214,15 EUR zur Verfügung, wobei die zu berücksichtigenden Forderungen gemäß Schlussverzeichnis 182.523,80 EUR betragen. Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren ist angeordnet; hierbei werden unter anderem die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis geprüft. Die Frist zur Stellungnahme zu den Punkten der Schlussverteilung endet am 08.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 51/21
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH,
eingetragene Geschäftsanschrift: Trommelstraße 30, 22767 Hamburg,
tatsächliche Geschäftsanschrift: Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafe…
53a IN 51/21
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH,
eingetragene Geschäftsanschrift: Trommelstraße 30, 22767 Hamburg,
tatsächliche Geschäftsanschrift: Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH, Zum Hafenplatz 1, 23570 Lübeck,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 99662,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Carsten Peetz, Rhinstraße 84, 12681 Berlin, Gz.: 2020-15
Beschluss
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.03.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 15.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 51/21
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH,
eingetragene Geschäftsanschrift: Trommelstraße 30, 22767 Hamburg,
tatsächliche Geschäftsanschrift: Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafe…
53a IN 51/21
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH,
eingetragene Geschäftsanschrift: Trommelstraße 30, 22767 Hamburg,
tatsächliche Geschäftsanschrift: Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH,
Zum Hafenplatz 1, 23570 Lübeck,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 99662,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Carsten Peetz, Rhinstraße 84, 12681 Berlin, Gz.: 2020-15
Beschluss
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13-16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.06.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 51/21
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH, eingetragene Geschäftsanschrift:
Trommelstraße 30, 22767 Hamburg,
tatsächliche Geschäftsanschrift: Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafe…
53a IN 51/21
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH, eingetragene Geschäftsanschrift:
Trommelstraße 30, 22767 Hamburg,
tatsächliche Geschäftsanschrift: Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH,
Zum Hafenplatz 1, 23570 Lübeck,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 99662,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Carsten Peetz, Rhinstraße 84, 12681 Berlin, Gz.: 2020-15
Beschluss
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.09.2025 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH, eingetragene Geschäftsanschrift:
Trommelstraße 30, 22767 Hamburg,
tatsächliche Geschäftsanschrift: Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafen-Gese…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH, eingetragene Geschäftsanschrift:
Trommelstraße 30, 22767 Hamburg,
tatsächliche Geschäftsanschrift: Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH,
Zum Hafenplatz 1, 23570 Lübeck,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 99662,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Carsten Peetz, Rhinstraße 84, 12681 Berlin, Gz.: 2020-15
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Hierfür steht ein Betrag in Höhe von 31.214,15 EUR zur Verfügung.
Davon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck
- Insolvenzgericht - Az. 53a IN 51/21 -
zur Einsicht vorliegenden Schlussverzeichnis betragen die bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO 182.523,80 EUR.
Lübeck, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 51/21
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH, eingetragene Geschäftsanschrift:
Trommelstraße 30, 22767 Hamburg, tatsächliche Geschäftsanschrift:
Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafe…
53a IN 51/21
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH, eingetragene Geschäftsanschrift:
Trommelstraße 30, 22767 Hamburg, tatsächliche Geschäftsanschrift:
Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH,
Zum Hafenplatz 1, 23570 Lübeck,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 99662
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Carsten Peetz, Rhinstraße 84, 12681 Berlin, Gz.: 2020-15
Beschluss
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.06.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 38.142,99 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 51/21
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH, eingetragene Geschäftsanschrift:
Trommelstraße 30, 22767 Hamburg, tatsächliche Geschäftsanschrift:
Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafe…
53a IN 51/21
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D.A.S. Gastroteam GmbH, eingetragene Geschäftsanschrift:
Trommelstraße 30, 22767 Hamburg, tatsächliche Geschäftsanschrift:
Barmstedter Straße 17, 25373 Ellerhoop,
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Erich Arndt,
frühere Inhaberin der Kantine der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH,
Zum Hafenplatz 1, 23570 Lübeck,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 99662
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Carsten Peetz, Rhinstraße 84, 12681 Berlin, Gz.: 2020-15
Beschluss
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 17.06.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 16.651,48 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 07.10.2025
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