Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
"Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Mexikoring 27-29, 22297 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 141722
EUID
DEK1101.HRB141722
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 200/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Antragstellung
01.07.2024
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.07.2024 , 12:41 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.10.2024
Berichtstermin
25.11.2024
Prüfungstermin
11.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Betrieb eines Restaurants in dem in Hamburg belegenen Möbelhaus "Die Wäscherei" und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt) wurde am 03.07.2024 um 12:41 Uhr durch das Amtsgericht Hamburg angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jennie Best bestellt. Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin überging. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt. Am 05.07.2024 um 11:51 Uhr wurde die Anordnung der vorläufigen Maßnahmen erneut bestätigt. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 01.07.2024. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 03.07.2024 angeordnet, wobei Rechtsanwältin Jenni…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 01.07.2024. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 03.07.2024 angeordnet, wobei Rechtsanwältin Jennie Best zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist sie zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 25.10.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 25.11.2024 festgesetzt. Am 04.09.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wurde vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gütergemeinschaft
der "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg - führungslos, vertr. d. d. Gf.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Ford…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gütergemeinschaft
der "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg - führungslos, vertr. d. d. Gf.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 200/24
Amtsgericht Hamburg, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141722 eingetragenen "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Der Betrieb eine…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141722 eingetragenen "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Restaurants in dem in Hamburg belegenen Möbelhaus "Die Wäscherei" und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
ist am 05.07.2024, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss ha die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 200/24
Amtsgericht Hamburg, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141722 eingetragenen "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Der Betrieb eine…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141722 eingetragenen "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Restaurants in dem in Hamburg belegenen Möbelhaus "Die Wäscherei" und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
ist am 03.07.2024, um 12:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 200/24
Amtsgericht Hamburg, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gütergemeinschaft
der "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg - führungslos, vertr. d. d. Gf.
ist am 04.09.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegang…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gütergemeinschaft
der "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg - führungslos, vertr. d. d. Gf.
ist am 04.09.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 200/24
Amtsgericht Hamburg, 04.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141722 eingetragenen "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Restaurants in dem in Hamburg bele…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141722 eingetragenen "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Restaurants in dem in Hamburg belegenen Möbelhaus "Die Wäscherei" und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 200/24
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.