Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
das web GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 13571
EUID
DEM1202.HRB13571
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 37/20 W
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Arno Wolf
Adresse
Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Telefon
06172/17928-50
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Prüfungstermin
19.08.2024
Stichtag Gläubigerversammlung
28.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 19.08.2024. Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden liegen eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht in der Geschäftsstelle aus. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse vorgesehen. Der Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 28.04.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Gläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, sofern ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 10.000,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf hat seine Vergütung und Auslagen für den Zeitraum der vorläufigen Verwaltung sowie die Vergütung und Auslagen im Hauptverfahren beantragt und festsetzen lassen. Die Festsetzung der Beträge er…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf hat seine Vergütung und Auslagen für den Zeitraum der vorläufigen Verwaltung sowie die Vergütung und Auslagen im Hauptverfahren beantragt und festsetzen lassen. Die Festsetzung der Beträge erfolgt gemäß InsVV, wobei die Veröffentlichung gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO unterbleibt. Ein Stichtag für einen besonderen Prüfungstermin wurde auf den 19.08.2024 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen eingereicht werden müssen. Zudem ist ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung am 28.04.2025 angesetzt, bei der über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse entschieden wird. Eine Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 10.000,00 EUR geleistet wird. Der verfügbare Massebestand beträgt 18.406,74 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 101.779,89 EUR zu berücksichtigen. Es soll eine Schlussverteilung erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 37/20 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH, vertr.d.d. GF Michael Weber, Am Steingritz 50, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13571), vertr. d.: Michael Weber, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemel…
61 IN 37/20 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH, vertr.d.d. GF Michael Weber, Am Steingritz 50, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13571), vertr. d.: Michael Weber, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 37/20 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH, vertr.d.d. GF Michael Weber, Am Steingritz 50, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13571), vertr. d.: Michael Weber, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung en…
61 IN 37/20 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH, vertr.d.d. GF Michael Weber, Am Steingritz 50, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13571), vertr. d.: Michael Weber, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 28.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 10.000,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 04.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 37/20 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH, vertr.d.d. GF Michael Weber, Am Steingritz 50, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13571), vertr. d.: Michael Weber, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ar…
61 IN 37/20 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH, vertr.d.d. GF Michael Weber, Am Steingritz 50, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13571), vertr. d.: Michael Weber, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Arno Wolf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 2,66 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 22.995,30 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 2.624,12 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 25.619,42 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter beantragt die Festsetzung eines Zuschlages in Höhe von 20% wegen des Mehraufwandes bzgl. der fehlerhaften Buchhaltung und Aufarbeitung offener Forderungen. Bzgl. der weiteren Begründung wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.01.2025 vollumfänglich Bezug genommen.
Dem Antrag war in der beantragten Höhe zu entsprechen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von xxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die fünf erfolgten Zustellungen sind je Zustellung xxx EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 22.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 37/20 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH, vertr.d.d. GF Michael Weber, Am Steingritz 50, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13571), vertr. d.: Michael Weber, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf…
61 IN 37/20 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH, vertr.d.d. GF Michael Weber, Am Steingritz 50, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13571), vertr. d.: Michael Weber, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99, E-Mail: BADHOMBURG@WOLF-COLLEGEN.DE hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 18.406,74 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 101.779,89 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 22.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 37/20 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH, vertr.d.d. GF Michael Weber, Am Steingritz 50, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13571), vertr. d.: Michael Weber, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsa…
61 IN 37/20 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der das web GmbH, vertr.d.d. GF Michael Weber, Am Steingritz 50, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13571), vertr. d.: Michael Weber, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Arno Wolf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses - und ggf. erforderlicher Quotelung - der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen für den Zeitraum der vorläufigen Verwaltung.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 22.01.2025
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