Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DataEconomy UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 8.176,55 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten; Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen. Das Amtsgericht Bremen hat am 02.04.2026 der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 24.06.2026 bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erheben. Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist nachgemeldeten Forderungen widersprechen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist durch Beschluss festgesetzt worden. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DataEconomy UG (haftungsbeschränkt), Belmerstr. 55, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 35358 HB), vertr. d.: Dr. Florian Kleinmanns, Waller Ring 38, 28219 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäf…
505 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DataEconomy UG (haftungsbeschränkt), Belmerstr. 55, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 35358 HB), vertr. d.: Dr. Florian Kleinmanns, Waller Ring 38, 28219 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421 / 83 500 8-0, Fax: 0421 / 83 500 8-49, Internet: www.pluta.net hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 8.176,55 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 02.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 7/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DataEconomy UG (haftungsbeschränkt), Belmerstr. 55, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 35358 HB),
vertreten durch:
Dr. Florian Kleinmanns, Waller Ring 38, 28219 Bre…
Amtsgericht Bremen 02.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 7/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DataEconomy UG (haftungsbeschränkt), Belmerstr. 55, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 35358 HB),
vertreten durch:
Dr. Florian Kleinmanns, Waller Ring 38, 28219 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DataEconomy UG (haftungsbeschränkt), Belmerstr. 55, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 35358 HB), vertr. d.: Dr. Florian Kleinmanns, Waller Ring 38, 28219 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Sch…
505 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DataEconomy UG (haftungsbeschränkt), Belmerstr. 55, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 35358 HB), vertr. d.: Dr. Florian Kleinmanns, Waller Ring 38, 28219 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 24.06.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 02.04.2026
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