Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
dataplan Gesellschaft für Datenverarbeitung und Reprographie mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Arno-Nitzsche-Straße 45, 04277 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 2268
EUID
DEU1308.HRB2268
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
404 IN 1417/00
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Heiko Kratz
Rolle
Verfahrenspfleger
Adresse
Alfred-Kästner-Straße 44, 04275 Leipzig
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
27.05.2026
Frist zur Übernahme der Kosten
30.06.2026
Frist Stellungnahmen
20.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung und der Vertrieb von Dienstleistungen und Geräten auf den Gebieten Reprographie, Mikrofilm- und CD- ROM-Technik und Laserdruck insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ferner darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dataplan Gesellschaft für Datenverarbeitung und Reprographie mbH wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 404 IN 1417/00 geführt. Der Verfahrenspfleger ist Rechtsanwalt Heiko Kratz. Das Gericht hat die Vergütung des Insolvenzverwalters am 27.05.2026 festgesetzt. Zudem wurde die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse angeordnet. Die Gläubiger haben die Möglichkeit, schriftlich Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis und zur beabsichtigten Verfahrenseinstellung einzureichen. Eine Frist hierfür endet am 20.07.2026. Ein Widerspruch gegen die beabsichtigte Einstellung mangels Masse ist durch Übernahme der Kosten in Höhe von 8920,00 EUR bis zum 30.06.2026 möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1417/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dataplan Gesellschaft für Datenverarbeitung und Reprographie mbH, Arno-Nitzsche-Straße 45, 04277 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2268
vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Müller
Verfahrenspflege…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1417/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dataplan Gesellschaft für Datenverarbeitung und Reprographie mbH, Arno-Nitzsche-Straße 45, 04277 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2268
vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Müller
Verfahrenspfleger (§ 57 ZPO): Rechtsanwalt Heiko Kratz, Alfred-Kästner-Straße 44, 04275 Leipzig
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 20.07.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 8920,00 EUR und Einzahlung bis zum 30.06.2026 auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1417/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dataplan Gesellschaft für Datenverarbeitung und Reprographie mbH, Arno-Nitzsche-Straße 45, 04277 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2268
vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Müller
Verfahrenspflege…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1417/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dataplan Gesellschaft für Datenverarbeitung und Reprographie mbH, Arno-Nitzsche-Straße 45, 04277 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2268
vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Müller
Verfahrenspfleger (§ 57 ZPO): Rechtsanwalt Heiko Kratz, Alfred-Kästner-Straße 44, 04275 Leipzig
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 27.05.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
oder bei dem
Landgericht Leipzig
Harkortstraße 9
04107 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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