Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 206540
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
datasolution for graphic arts GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Podbielskistraße 278, 30655 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 206540
EUID
DEP2305.HRB206540
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
907 IN 238/23 - 5 -
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Sämisch
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
15.01.2024
Prüfungstermin
21.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von digitalen Drucksystemen einschließlich Software sowie Beratung im Bereich digitaler Drucksysteme und Vermittlung von Leasing-, Finanzierungs- und Wartungsverträgen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der datasolution for graphic arts GmbH ist anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 15.01.2024 wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Sämisch festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 33.129,11 EUR zugrunde gelegt, woraus sich eine Bruchteilsvergütung von 25 % ergibt. Ein Zuschlag von 20 % für erhebliche Mehrarbeit wurde gewährt. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 22.06.2026 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 21.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 238/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datasolution for graphic arts GmbH, Podbielskistraße 278, 30655 Hannover (AG Hannover, HRB 206540), vertr. d.: 1. Marco Gessert, geb. Liguori, Brandenburger Str. 11, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Inso…
907 IN 238/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datasolution for graphic arts GmbH, Podbielskistraße 278, 30655 Hannover (AG Hannover, HRB 206540), vertr. d.: 1. Marco Gessert, geb. Liguori, Brandenburger Str. 11, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Sämisch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 33.129,11 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Antragsgemäß wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % für die erhebliche Mehrarbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters durch die in dem Antrag vom 08.11.2023 geschilderte aufwändige Vermögensermittlung und Sachverhaltsaufklärung festgesetzt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 238/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datasolution for graphic arts GmbH, Podbielskistraße 278, 30655 Hannover (AG Hannover, HRB 206540), vertr. d.: 1. Marco Gessert, geb. Liguori, Brandenburger Str. 11, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf d…
907 IN 238/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der datasolution for graphic arts GmbH, Podbielskistraße 278, 30655 Hannover (AG Hannover, HRB 206540), vertr. d.: 1. Marco Gessert, geb. Liguori, Brandenburger Str. 11, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 22.06.2026
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