Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
davidmartin Hamburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Esplanade 29/30, 20354 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 175763
EUID
DEK1101.HRB175763
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1509 IN 3521/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Max Liebig
Adresse
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Telefon
+49(89)2500369-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.10.2025 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Kommunikationsagentur mit Schwerpunkt Werbung, Marketing, Event, Promotion und Pressearbeit.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der davidmartin Hamburg GmbH ist am 08.10.2025 die vorläufige Insolvenverwaltung angeordnet worden. Zur Sicherung des Schuldnersvermögens sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Herr Dr. Max Liebig bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter am 02.01.2026 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 3521/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
davidmartin Hamburg GmbH, Esplanade 29/30, 20354 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Eggert Martin und Stephan David Michael Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Zentralisierter Bereich Handelsregister Register-Nr.: HRB 175763
- Schuld…
1509 IN 3521/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
davidmartin Hamburg GmbH, Esplanade 29/30, 20354 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Eggert Martin und Stephan David Michael Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Zentralisierter Bereich Handelsregister Register-Nr.: HRB 175763
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Taylor Wessing, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Benrather Straße 15, 40213 Düsseldorf
|
hat der Insolvenzverwalter am 02.01.2026 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 1509 IN 3521/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
davidmartin Hamburg GmbH, Esplanade 29/30, 20354 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Eggert Martin und Stephan David Michael Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Zentralisierter Bereich Handelsregister Register-Nr.: HRB 175763
- Schuldnerin …
Az.: 1509 IN 3521/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
davidmartin Hamburg GmbH, Esplanade 29/30, 20354 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Eggert Martin und Stephan David Michael Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Zentralisierter Bereich Handelsregister Register-Nr.: HRB 175763
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Taylor Wessing, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Benrather Straße 15, 40213 Düsseldorf
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.10.2025 um 11:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, Telefon: +49(89)2500369-0, Telefax: +49(89)2500369-10, Email: kontakt@inso-liebig.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.