Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Day2Day Fundraising GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Märkischer Ring 114, 58095 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 12002
EUID
DER2602.HRB12002
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 157/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Marion Gutheil
Adresse
Fleyer Str. 89, 58097 Hagen
Termine & Fristen
Eröffnung
03.05.2024 , 15:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.06.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
17.06.2024
Prüfungstermin
18.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Fundraising-Agentur, einer Sponsoring-Agentur und einer Werbe- und PR-Agentur sowie die Durchführung von Promotion, Direktverkauf, Adress- und Direktmarketing und PR-Beratung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Day2Day Fundraising GmbH ist am 03.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Marion Gutheil wurde zur Insolvenzverwalterin ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 07.06.2024. Am 17.06.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen ist der Prüfungsstichtag auf den 18.12.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 157/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12002 eingetragenen Day2Day Fundraising GmbH, Märkischer Ring 114, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nasr Ainto, Selbecker Str. 24, 58091 Hagen
Geschäftszweig: Betrieb…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 157/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12002 eingetragenen Day2Day Fundraising GmbH, Märkischer Ring 114, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nasr Ainto, Selbecker Str. 24, 58091 Hagen
Geschäftszweig: Betrieb einer Fundraising-Agentur, einer Sponsoring-Agentur und einer Werbe- und PR-Agentur.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.05.2024, um 15:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Marion Gutheil, Fleyer Str. 89, 58097 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 14.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
103 IN 157/23
Hagen, 03.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 157/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12002 eingetragenen Day2Day Fundraising GmbH, Märkischer Ring 114, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nasr Ainto, Selbecker Str. 24, 58091 Hag…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 157/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12002 eingetragenen Day2Day Fundraising GmbH, Märkischer Ring 114, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nasr Ainto, Selbecker Str. 24, 58091 Hagen
ist am 17.06.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
103 IN 157/23
Amtsgericht Hagen, 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 157/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12002 eingetragenen Day2Day Fundraising GmbH, Märkischer Ring 114, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nasr Ainto, Selbecker Str. 24, 58091 Hag…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 157/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12002 eingetragenen Day2Day Fundraising GmbH, Märkischer Ring 114, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nasr Ainto, Selbecker Str. 24, 58091 Hagen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
103 IN 157/23
Amtsgericht Hagen, 20.11.2025
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