Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D.B. Bauregie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Klusriede 18, 30851 Langenhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 200203
EUID
DEP2305.HRB200203
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
907 IN 568/19 - 4-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Ökonom Björn von Gösseln
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511 6968460
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung
13.08.2024
Besondere Gläubigerversammlung
11.09.2024 , 10:45 Uhr
Schlusstermin
28.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Arbeiten rund ums Haus.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für die besondere Prüfung wird auf den 13.08.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird für den 11.09.2024 um 10:45 Uhr im Amtsgericht Hannover anberaumt. Dieser dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere die Zustimmung zur Erledigung einer Vereinbarung zur Abgeltung von Ansprüchen aus der Geschäftsführerhaftung. Den Gläubigern und der Schuldnerin wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters gegeben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Zunächst wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 13.08.2024 festgelegt wurde. Später wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 11.09.20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Zunächst wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 13.08.2024 festgelegt wurde. Später wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 11.09.2024 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt. Das Verfahren ist in der Phase der Schlussverteilung angelangt; die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 28.08.2026 bestimmt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 83.244,38 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 222.159,47 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird i…
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 11.09…
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 11.09.2024, 10:45 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung der Gläubiger zur Erledigung der Vereinbarung zur Abgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung gegen Zahlung eines Betrages von .... EUR (offener Betrag aus ursprünglicher Vereinbarung ...... EUR)
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 30.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des In…
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 29.06.2026 berichtigt worden.
Statt ........ € muss es richtig heißen: ..…
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 29.06.2026 berichtigt worden.
Statt ........ € muss es richtig heißen: ........... €
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hannover, 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs.…
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 41.142,16 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, de…
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 28.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des…
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 6968460, Fax: 0511 69684679 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 83.244,38 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 222.159,47 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festges…
907 IN 568/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.B. Bauregie GmbH, Klusriede 18, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 200203), vertr. d.: Dieter Barz, Wietzering 13, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 187,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 67 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.06.2026
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