Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Regio-Taxengesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Karlsruher Str. 18, 30880 Laatzen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 205095
EUID
DEP2305.HRB205095
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 344/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
15.08.2024 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Taxifahrten zur Personenbeförderung sowie Personenbeförderungsdienstleistungen, Kleinmaterial- und Botenfahrten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Regio-Taxengesellschaft mbH ist eröffnet. Es findet eine besondere Gläubigerversammlung am 15.08.2024 statt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient. Gegenstand ist die Zustimmung zum Verkauf der Beteiligung der Schuldnerin an der Taxi-Dienst-Laatzen GmbH für einen Kaufpreis von 2.000,00 €. Die Entscheidung des Gerichts vom 01.07.2024 kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 344/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Regio-Taxengesellschaft mbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 205095), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.08.2024, 09:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hanno…
904 IN 344/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Regio-Taxengesellschaft mbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 205095), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.08.2024, 09:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf der Beteiligung der Schuldnerin an der Taxi-Dienst-Laatzen GmbH in Höhe von 1650,00 € für einen Kaufpreis von 2.000,00 €
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 01.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.