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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Münster hat am 17.07.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DBT Digital Building Technology GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11690, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird vertreten durch die DBT Verwaltungs GmbH (HRB 20812), deren Geschäftsführer Herr Michael Jüdiges ist. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Meyer bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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