Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DC Bau GmbH vertr.d.d.GF Deniz Camovic
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Salzpfad 53, 61381 Friedrichsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 15766
EUID
DEM1202.HRB15766
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 60/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Feketija
Adresse
Gartenstr. 9, 60594 Frankfurt am Main
Telefon
069/8700857-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.12.2025
Schlusstermin
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verlegung und Einbau von Armierungen sowie die Errichtung von Rohbauten
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DC Bau GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 15.12.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Feketija hat im Rahmen des Verfahrens die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen sowie die Vergütung und Auslagen aus der vorläufigen Verwaltung beantragt und erhalten. Der verfügbare Massebestand beträgt 36.054,61 EUR (abzüglich noch zu berücksende Massekosten und Masseverbindlichkeiten), während die Insolvenzforderungen in Höhe von 219.643,56 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt worden, wobei der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, der 18.05.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 60/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DC Bau GmbH vertr.d.d.GF Deniz Camovic, Am Salzpfad 53, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15766), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.0…
61 IN 60/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DC Bau GmbH vertr.d.d.GF Deniz Camovic, Am Salzpfad 53, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15766), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 60/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DC Bau GmbH vertr.d.d.GF Deniz Camovic, Am Salzpfad 53, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15766), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Feketija festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sin…
61 IN 60/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DC Bau GmbH vertr.d.d.GF Deniz Camovic, Am Salzpfad 53, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15766), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Feketija festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits erhaltener Vorschuss (Beschluss vom 11.12.2024
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 63.000,24 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 60/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DC Bau GmbH vertr.d.d.GF Deniz Camovic, Am Salzpfad 53, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15766), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Christian Feketija, festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. …
61 IN 60/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DC Bau GmbH vertr.d.d.GF Deniz Camovic, Am Salzpfad 53, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15766), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Christian Feketija, festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für den Zeitraum der vorläufigen Verwaltung.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV xxx EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 60/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DC Bau GmbH vertr.d.d.GF Deniz Camovic, Am Salzpfad 53, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15766), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsi…
61 IN 60/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DC Bau GmbH vertr.d.d.GF Deniz Camovic, Am Salzpfad 53, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15766), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Feketija, Gartenstr. 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8700857-0, Fax: 069/8700857-99, E-Mail: info@ifk-insolvenz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 36.054,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 219.643,56 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 60/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DC Bau GmbH vertr.d.d.GF Deniz Camovic, Am Salzpfad 53, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15766), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Sticht…
61 IN 60/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DC Bau GmbH vertr.d.d.GF Deniz Camovic, Am Salzpfad 53, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15766), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 18.11.2025
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