Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 11308
EUID
DEM1202.HRB11308
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 48/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Stephan Laubereau
Adresse
Trakehner Straße 7 - 9, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069/8509693-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.08.2025
Stichtag
29.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethon Capital Investors GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der besondere Prüfungstermin findet am 25.08.2025 statt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Stephan Laubereau festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 6.684,00 EUR zugrunde liegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 5.964,00 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 53.672,33 EUR zu berücksichtigen sind. Ein Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 29.06.2026. Die Schlussverteilung soll erfolgen; das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 48/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac, Rind´sche Stiftstraße 32, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11308), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsge…
61 IN 48/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac, Rind´sche Stiftstraße 32, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11308), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7 - 9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29, E-Mail: frankfurt@pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 5.964,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 53.672,33 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 48/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac, Rind´sche Stiftstraße 32, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11308), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau festgesetzt…
61 IN 48/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac, Rind´sche Stiftstraße 32, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11308), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses - und eventueller Quotelung - der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 6.684,00 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag in Höhe von 20 % auf die Regelvergütung beantragt, da er es im Verfahren mit einer obstruktiven Schuldnerin bzw. deren Geschäftsführer zu tun hatte. Zur ausführlichen Begründung wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters und hier insbesondere auf Ziffer 3.1 Bezug genommen.
Dem geltend gemachten Zuschlag war - auch in der beantragten Höhe - zu entsprechen, da dem Insolvenzverwalter grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet ist, einen Zuschlag auf die Regelvergütung zu verlangen, wenn er durch das obstruktive Verhalten des Schuldners eine nicht unerhebliche Mehrbelastung hat, vgl. ZInsO 2008, 266. Die Kommentierung hält einen Zuschlag von bis zu 25 % für durchaus angemessen, vgl. u. a. Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl. 2007, § 3 Rd.-Nr. 78.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 48/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac, Rind´sche Stiftstraße 32, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11308), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 29.06.2026.
B…
61 IN 48/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac, Rind´sche Stiftstraße 32, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11308), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 29.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.640,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 48/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac, Rind´sche Stiftstraße 32, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11308), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordn…
61 IN 48/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac, Rind´sche Stiftstraße 32, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11308), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.07.2025
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