Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 2272
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Insolvenzprofil
DCE Fashion Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 2272
EUID
DER2706.HRB2272
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
71 IN 50/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Andreas Schmieg
Adresse
Goerzallee 45, 12207 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
26.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von gewerblichen Dienstleistungen und sonstigen gewerblichen Tätigkeiten, insbesondere Logistikdienstleistungen auf dem Gebiet der Fashion-Logistik, sowie das Halten, Verwalten, Vermieten und Verpachten von Immobilien, insbesondere solchen, die der Durchführung von Logistikdienstleistungen dienen, mit allen dazugehörigen gewerblichen Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DCE Fashion Logistics GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster prüft nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (lfd. Nr. 46 bis 66) im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 26.01.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen, falls eine Forderung bestritten wird. Die Anmeldeunterlagen und die Tabelle der Forderungen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 50/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 2272 eingetragenen DCE Fashion Logistics GmbH, Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schmieg, Goerzallee…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 50/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 2272 eingetragenen DCE Fashion Logistics GmbH, Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schmieg, Goerzallee 45, 12207 Berlin
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 46 bis 66 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
71 IN 50/24
Amtsgericht Münster, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 50/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 2272 eingetragenen DCE Fashion Logistics GmbH, Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schmieg, Goerzallee 45, 12207 Berlin
Verfahre…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 50/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 2272 eingetragenen DCE Fashion Logistics GmbH, Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schmieg, Goerzallee 45, 12207 Berlin
Verfahrensbevollmächtigter: horizon-re, Friedrichstr. 52, 60323 Frankfurt,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.10.2024, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Straße 11, 33415 Verl.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit, Hansastraße 33, 32049 Herford
All Service Gebäudedienste GmbH, Karl-von-Drais-Straße 16-18, 60435 Frankfurt
Markus Feger, Seminarstraße 25, 41236 Mönchengladbach.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 17.12.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Erstellung eines Insolvenzplanes durch die Schuldnerin,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung von Rechtsstreiten,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 50/24
Amtsgericht Münster, 28.10.2024
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