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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Erwerb, die Sanierung, die Modernisierung und der Neubau von Immobilien und deren Verwertung (ohne eigene handwerkliche Tätigkeit). Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden. Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Übernahme von Bau- und Bauplanungsleistungen als Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer, sowie die Bauleitung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art ohne eigene handwerkliche Tätigkeit.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DDS Bau GmbH ist eröffnet. Die Gläubigerversammlung hat am Donnerstag, den 16.04.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Leipzig einen Termin zur Beschlussfassung über die Zustimmung zu Vergleichsabschlüssen mit der terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft und der terraplan Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH abzuhalten. Sollte die Gläubigerversammlung beschlussunfähig sein, gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 InsO automatisch als erteilt. Dies gilt auch für Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
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