Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
De-Mo-Bau Elektro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 307292
EUID
DED2601V.HRB307292
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1542 IN 780/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Beschluss
28.07.2026
Berichtigung
08.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht München hat den Antrag der De-Mo-Bau Elektro GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin ist im Handelsregister HRB 307292 beim Registergericht München eingetragen und betreibt den Vertrieb, die Planung, den Einbau und die Wartung von Elektrotechnik- und Elektroinstallationen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Amtsgericht München hat den Antrag der De-Mo-Bau Elektro GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wir…
Das Amtsgericht München hat den Antrag der De-Mo-Bau Elektro GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Später wurde der Beschluss vom 28.07.2026 berichtigt, wobei die Bezeichnung der Schuldnerin von 'De-Mo-Bau Elektro GmbH' auf 'Mü-Elektro-Bau GmbH' korrigiert wurde, da ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vorlag.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 780/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
De-Mo-Bau Elektro GmbH, Edisonstraße 4, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kirov Sasho, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 307292
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Ve…
1542 IN 780/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
De-Mo-Bau Elektro GmbH, Edisonstraße 4, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kirov Sasho, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 307292
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Vertrieb, Planung, Einbau und Wartung von Elektrotechnik- und Elektroinstallation
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.07.2026 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
die Bezeichnung der Schuldnerin lautet richtig:
Mü-Elektro-Bau GmbH, Edisonstraße 4, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch den Ge-
schäftsführer Kirov Sasho, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Regi…
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.07.2026 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
die Bezeichnung der Schuldnerin lautet richtig:
Mü-Elektro-Bau GmbH, Edisonstraße 4, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch den Ge-
schäftsführer Kirov Sasho, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 307292
- Schuldnerin -
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
08.09.2026
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