Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dean & David HU Am Freiheitsplatz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 96861
EUID
DEM1502.HRB96861
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 482/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069 9591100
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.09.2026 , 16:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hanau hat am 21.09.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Dean & David HU Am Freiheitsplatz GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hanau einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 482/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dean & David HU Am Freiheitsplatz GmbH, Im Forum 5a, 63450 Hanau, vertr. d.: Yeon-Ho Lee, Landgrafstraße 56c, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 21.09.2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin a…
70 IN 482/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dean & David HU Am Freiheitsplatz GmbH, Im Forum 5a, 63450 Hanau, vertr. d.: Yeon-Ho Lee, Landgrafstraße 56c, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 21.09.2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 21.09.2026
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