Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Landauer Str. 62, 67434 Neustadt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 41963
EUID
DET3104V.HRB41963
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr.
Aktenzeichen
1 IN 19/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung vorläufige Vergütung
12.11.2024
Antrag Festsetzung endgültige Vergütung
08.01.2025
Festsetzung endgültige Vergütung
06.05.2025
Stichtag Gläubigerversammlung und Prüfungstermin
20.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Führung einer Schreinerei mit Laden- und Innenausbau und eines Bestattungsinstitutes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen, Neustadt, ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Das Gericht hat einen Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 20.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse, gegen die Schlussrechnung sowie gegen das Schlussverzeichnis einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten 0,00 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 42.608,62 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decker GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg hat am 09.08.2024 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, worüber durch Beschluss vom 12.11.2024 entschieden wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der endgültige Inso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decker GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg hat am 09.08.2024 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, worüber durch Beschluss vom 12.11.2024 entschieden wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der endgültige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg am 08.01.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, was mit Beschluss vom 06.05.2025 festgesetzt wurde. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind diese Beträge nicht zu veröffentlichen. Durch Beschluss vom 12.06.2025 wurde der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 20.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Am 01.08.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten 0,00 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 42.608,62 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen, Landauer Str. 62, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41963), vertr. d.: Jürgen Zender, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hagen Straßburg festgesetzt wor…
1 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen, Landauer Str. 62, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41963), vertr. d.: Jürgen Zender, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hagen Straßburg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Abzüglich Vorschuss in Höhe von
Restlich:
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Von einem Abschlag aufgrund der vorläufigen Verwaltertätigkeit wurde abgesehen.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 3,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen, Landauer Str. 62, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41963), vertr. d.: Jürgen Zender, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung …
1 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen, Landauer Str. 62, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41963), vertr. d.: Jürgen Zender, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 20.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen, Landauer Str. 62, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41963), vertr. d.: Jürgen Zender, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amts…
1 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen, Landauer Str. 62, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41963), vertr. d.: Jürgen Zender, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg, c/o Martini Rechtsanwälte Part mbB, E 3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/401 71 50 0, Fax: 0621/401 71 50 12, E-Mail: info@martini-rae.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten 0,00 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 42.608,62 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen, Landauer Str. 62, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41963), vertr. d.: Jürgen Zender, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hagen Straßburg festges…
1 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen, Landauer Str. 62, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41963), vertr. d.: Jürgen Zender, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hagen Straßburg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.08.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Der vorläufige Verwalter beantragt ein Erhöhung des Regelsatzes um %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 09.08.2024 wird Bezug genommen.
Ein Zuschlag von % war gerechtfertigt.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 12.11.2024
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