Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
deckert´s GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 5573
EUID
DEW1215.HRA5573
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 246/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.07.2024
Erteilung Einzelermächtigung
16.08.2024
Festsetzung Vergütung und Auslagen
15.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der deckert´s GmbH & Co. KG ist anhängig. Am 05.07.2024 hat das Amtsgericht Halle (Saale) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schuldnerin Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters gegeben, dessen Frist am 04.07.2025 bekannt gemacht wurde. Am 15.08.2025 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen (und nunmehrigen) Verwalters festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht vollständig veröffentlicht worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der deckert´s GmbH & Co. KG ist anhängig. Am 05.07.2024 hat das Amtsgericht Halle (Saale) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 16.08.2024 wurde dem vorläufigen Verwalter zusätzlich …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der deckert´s GmbH & Co. KG ist anhängig. Am 05.07.2024 hat das Amtsgericht Halle (Saale) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 16.08.2024 wurde dem vorläufigen Verwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Durch Beschluss vom 15.08.2025 sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht, sondern werden auszugsweise bekanntgemacht. Ein endgültiger Eröffnungsbeschluss oder ein Schlusstermin ist in den vorliegenden Texten nicht enthalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 246/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der deckert´s GmbH & Co. KG, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRA 5573), vertr. d.: 1. deckert's Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Antje Deckert, Hörinkelsgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäft…
59 IN 246/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der deckert´s GmbH & Co. KG, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRA 5573), vertr. d.: 1. deckert's Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Antje Deckert, Hörinkelsgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt, FEIGL & ROTHAMEL, Hansering 5, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/213860-0, Fax: 0345/213860-99, E-Mail: halle@feigl.biz bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 246/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deckert´s GmbH & Co. KG, Sangerhäuser Straße 12/13, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRA 5573), vertr. d.: 1. deckert's Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Antje Deckert, Hörinkelsgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Gesch…
59 IN 246/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deckert´s GmbH & Co. KG, Sangerhäuser Straße 12/13, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRA 5573), vertr. d.: 1. deckert's Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Antje Deckert, Hörinkelsgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 01.07.25 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 246/24
In dem Insolvenzverfahren deckert´s GmbH & Co. KG, Sangerhäuser Straße 12/13, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRA 5573), vertr. d.: 1. deckert's Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Antje Deckert, Hörinkelsgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführ…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 246/24
In dem Insolvenzverfahren deckert´s GmbH & Co. KG, Sangerhäuser Straße 12/13, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRA 5573), vertr. d.: 1. deckert's Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Antje Deckert, Hörinkelsgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 15.08.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 01.07.2025.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von %für dem Arbeitsaufwand bei der Unternehmensfortführung, welcher durch die erwirtschaftete Masse nicht abgedeckt ist.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 246/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der deckert´s GmbH & Co. KG, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRA 5573), vertr. d.: 1. deckert's Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Antje Deckert, Hörinkelsgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäft…
59 IN 246/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der deckert´s GmbH & Co. KG, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRA 5573), vertr. d.: 1. deckert's Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Antje Deckert, Hörinkelsgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 05.07.2024 um Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 16.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 246/24: Über das Vermögen der deckert´s GmbH & Co. KG, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRA 5573), vertr. d.: 1. deckert's Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Antje Deckert, Hörinkelsgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin), ist am 08.10.2024 um …
59 IN 246/24: Über das Vermögen der deckert´s GmbH & Co. KG, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRA 5573), vertr. d.: 1. deckert's Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Antje Deckert, Hörinkelsgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin), ist am 08.10.2024 um 14:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt, FEIGL & ROTHAMEL, Hansering 5, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/213860-0, Fax: 0345/213860-99, E-Mail: halle@feigl.biz.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.12.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 08.01.2025, 11:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.10.2024
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