Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
deckert's Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 25078
EUID
DEW1215.HRB25078
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 251/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Emmert
Rolle
Sonderinsolvenzverwalterin
Adresse
Magdeburger Str. 38, 06112 Halle (Saale)
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen, insbesondere bei der deckert´s Hotel und Restaurant GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lutherstadt Eisleben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der deckert's Verwaltungs GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mit Beschluss vom 16.10.2024 im Aktenzeichen 59 IN 251/24 die Rechtsanwältin Sandra Emmert zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Diese Bestellung erfolgt zur Prüfung der Forderungen der deckert's GmbH & Co. KG, die sich ebenfalls in Insolvenz befindet (Az.: 59 IN 246/24). Grund für die Bestellung ist, dass die deckert's Verwaltungs GmbH Komplementärin der KG ist und für beide Gesellschaften derselbe Insolvenzverwalter bestellt wurde. Aufgrund der Personenidentität ist eine Sonderinsolvenzverwalterin zur Prüfung der Forderungen der KG erforderlich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16.10.2024
Amtsgericht Halle (Saale)
Beschluss
59 IN 251/24
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
deckert's Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 25078),
vertreten durch:
Antje Deckert, Hörinkelgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin),
wird zur Sonderinsolvenzv…
16.10.2024
Amtsgericht Halle (Saale)
Beschluss
59 IN 251/24
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
deckert's Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 25078),
vertreten durch:
Antje Deckert, Hörinkelgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin),
wird zur Sonderinsolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Sandra Emmert, Magdeburger Str. 38, 06112 Halle (Saale)
zur Prüfung der in diesem Verfahren angemeldeten Forderungen der deckert´s GmbH & Co. KG, ebenfalls in Insolvenz befindlich (Az.: 59 IN 246/24),
bestellt.
G r ü n d e:
Die hiesige Gesellschaft ist Komplementärin der vorstehenden KG. Für beide Gesellschaften ist der gleiche Insolvenzverwalter bestellt worden. Da ein Fall der Personenidentität vorliegt, bedarf es für die vorzunehmende Prüfung der von der GmbH & Co. KG angemeldeten Forderungen der Bestellung einer Sonderinsolvenzverwalterin.
Fölsing
Richter am Amtsgericht
- 2 -
VERFTEMP.docx
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 251/24: Über das Vermögen der deckert's Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 25078), vertr. d.: Antje Deckert, Hörinkelgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin), ist am 01.10.2024 um 11:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsan…
59 IN 251/24: Über das Vermögen der deckert's Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 25078), vertr. d.: Antje Deckert, Hörinkelgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin), ist am 01.10.2024 um 11:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt, FEIGL & ROTHAMEL, Hansering 5, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/213860-0, Fax: 0345/213860-99, E-Mail: halle@feigl.biz.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.12.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, ist der 30.12.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.12.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 09.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 251/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deckert's Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 25078), vertr. d.: Antje Deckert, Hörinkelgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten …
59 IN 251/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deckert's Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 34, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 25078), vertr. d.: Antje Deckert, Hörinkelgasse 1 c, 06313 Hergisdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 14.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.