Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 2710
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DECON Verbundstoff GmbH & Co. KG
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRA 2710
EUID
DER2706.HRA2710
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
73 IN 45/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Meyer
Adresse
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
Termine & Fristen
Aufhebung
10.08.2026 , 16:29 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DECON Verbundstoff GmbH & Co. KG ist aufgehoben worden. Das Verfahren wurde nach Vollzug der Schlussverteilung am 10.08.2026 um 16:29 Uhr durch das Amtsgericht Münster aufgehoben (§ 200 InsO). Der Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Stefan Meyer. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 45/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 2710 eingetragenen DECON Verbundstoff GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 15, 48612 Horstmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handel…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 45/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 2710 eingetragenen DECON Verbundstoff GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 15, 48612 Horstmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 3217 eingetragene DECON Beteiligungs-GmbH, Im Gewerbegebiet 15, 48612 Horstmar, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Kowert, Petersheide 30, 48167 Münster
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster
wird heute, am 10.08.2026, um 16:29 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
73 IN 45/16
Amtsgericht Münster, 10.08.2026
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