Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen sowie die Beratung dieser Beteiligungsunternehmen, die Übernahme der organisatorischen und strategischen Leitung dieser Unternehmen, ferner der Erwerb eigenen Vermögens und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG ist am 10.02.2025 ein allgemeines Verfügungsverbot sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden; Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 22.08.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Rainer Eckert ist bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, Forderungen bis zum 07.10.2025 anzumelden. Ein Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung findet am 04.11.2025 statt. Für die Prüfung vertagter sowie nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für Widersprüche auf den 19.01.2026 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 7/25 -4: Über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 22.08.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. …
36 IN 7/25 -4: Über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 22.08.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/626287-0, Fax: 0511/626287-10, E-Mail: hannover@eckert.law, Internet: www.eckert.law.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.10.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 04.11.2025, 10:00 Uhr, Weserbergland-Zentrum, Rathausplatz 7, 31785 Hameln eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 22.08.2025
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist
Rechtsanwalt Manuel Sack, Waldseestrasse 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fa…
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist
Rechtsanwalt Manuel Sack, Waldseestrasse 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de
zum Sonderinsolvenzverwalter mit den folgenden Aufgabenkreisen ernannt worden:
1. Durchsetzung von angemeldeten Ansprüchen der Antragstellerin in Insolvenzverfahren anderer Gesellschaften der DEGAG-Gruppe, insbesondere in den Verfahren über das Vermögen der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, der DEGAG W I 8 GmbH und der DEGAG Kapital GmbH unter Wahrnehmung der Gläubigerrechte, insbesondere des Stimmrechts, in Gläubigerversammlungen.
2. Prüfung und Entscheidung über die Anerkennung von im Verfahren der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG angemeldeten Forderungen anderer Gesellschaften der DEGAG-Gruppe, insbesondere der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, der DEGAG W I 8 GmbH und der DEGAG Kapital GmbH.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wird der Beschluss des Amtsgerichts Hameln vom 22.08.2025, mit dem Rechtsanwalt Manuel…
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wird der Beschluss des Amtsgerichts Hameln vom 22.08.2025, mit dem Rechtsanwalt Manuel Sack zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt wird, dahingehend geändert, dass der Aufgabenkreis zu Nr. 2 wegfällt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel. 0511 / 54…
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel. 0511 / 543815-00, Fax: 0511 / 543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung und Entscheidung über die Anerkennung sowie ggf. Berichtigung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen des Insolvenzverwalters Dr. Rainer Eckert über das Vermögen der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, der DEGAG Kapital GmbH und der DEGAG WI8 GmbH.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 04.11.2025 vertagten Forder…
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 04.11.2025 vertagten Forderungsanmeldungen sowie
2. der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen
wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2025 um 11:16 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie …
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2025 um 11:16 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/6262870, Fax: 0511/62628710, E-Mail: eckert-hannover@rae-eckert.de, Internet: www.rae-eckert.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 10.02.2025
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 10.02.2025 berichtigt worden.
Statt
"Der vorläufige Insol…
36 IN 7/25 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Schillerstraße 6, 31785 Hameln (AG Hamburg, HRB 184092), vertr. d.: Bernd Klein, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 10.02.2025 berichtigt worden.
Statt
"Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Verfahrenskonto einzuzahlen."
muss es richtig heißen:
"Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Insolvenzsonderkonto einzuzahlen."
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover - govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 12.02.2025
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