Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Azaleenstr. 58, 26639 Wiesmoor
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 201116
EUID
DEP3101.HRA201116
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 134/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katharina Hansen
Kanzlei
Münzel & Böhm PartG mbB
Adresse
Am Wall 190, 28195 Bremen
Telefon
+49 421 84 91 99-93
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.09.2024 , 16:15 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 10:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.02.2025
Berichtstermin
05.03.2025 , 14:30 Uhr
Prüfungstermin
05.03.2025 , 14:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG wurde am 30.09.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet und Rechtsanwältin Katharina Hansen zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 01.12.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Frau Hansen als endgültige Insolvenzverwalterin bestätigt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 03.02.2025. Ein Berichts- und Prüfungstermin für die Gläubiger ist für den 05.03.2025 angesetzt. Am selben Tag, dem 03.12.2024, hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 134/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG, Azaleenstr. 58, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRA 201116), vertr. d.: 1. Dehne Dienstleistungs-GmbH, Azaleenstr. 87, 26639 Wiesmoor, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lars Dehne, Azaleenstr. 58, 2663…
9 IN 134/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG, Azaleenstr. 58, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRA 201116), vertr. d.: 1. Dehne Dienstleistungs-GmbH, Azaleenstr. 87, 26639 Wiesmoor, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lars Dehne, Azaleenstr. 58, 26639 Wiesmoor, (Geschäftsführer), ist am 30.09.2024 um 16:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katharina Hansen, c/o Münzel & Böhm PartG mbB, Am Wall 190, 28195 Bremen, Tel.: +49 421 84 91 99-93, Fax: +49 421 89 67 64-99, E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 30.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 134/24: Über das Vermögen der Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG, Azaleenstr. 58, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRA 201116), vertr. d.: 1. Dehne Dienstleistungs-GmbH, Azaleenstr. 87, 26639 Wiesmoor, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lars Dehne, Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG, Azaleenstr. 58, 266…
9 IN 134/24: Über das Vermögen der Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG, Azaleenstr. 58, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRA 201116), vertr. d.: 1. Dehne Dienstleistungs-GmbH, Azaleenstr. 87, 26639 Wiesmoor, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lars Dehne, Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG, Azaleenstr. 58, 26639 Wiesmoor, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2024 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Katharina Hansen, c/o Münzel & Böhm PartG mbB, Am Wall 190, 28195 Bremen, Tel.: +49 421 84 91 99-93, Fax: +49 421 89 67 64-99, E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.02.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 05.03.2025, 14:30 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 03.02.2025 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Mittwoch, 05.03.2025, 14:30 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 03.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 134/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG, Azaleenstr. 58, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRA 201116), vertr. d.: 1. Dehne Dienstleistungs-GmbH, Azaleenstr. 87, 26639 Wiesmoor, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lars Dehne, Dehne Topfpflanzen GmbH & C…
9 IN 134/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG, Azaleenstr. 58, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRA 201116), vertr. d.: 1. Dehne Dienstleistungs-GmbH, Azaleenstr. 87, 26639 Wiesmoor, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Lars Dehne, Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG, Azaleenstr. 58, 26639 Wiesmoor, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Aurich, 03.12.2024
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