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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deichmann Abbruch-und Umweltlogistik GmbH mit Sitz in 64372 Ober-Ramstadt ist gemäß § 200 InsO aufgehoben. Die Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt, Insolvenzgericht, ist am 12.10.2026 ergangen. Die Rechtsbehelfsbelehrung informiert, dass die Entscheidung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden kann. Die Notfrist für die Einlegung der Erinnerung beträgt 2 Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird, und soll begründet werden. Der Geschäftsführer der Schuldnerin ist Falk Deichmann.
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