Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dekoba Werbung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 18204
EUID
DEV1109.HRB18204
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
63 IN 37/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Virginia Thom
Adresse
Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
Termine & Fristen
Eröffnung
17.09.2025 , 13:17 Uhr
Gläubigerversammlung
01.04.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dekoba Werbung GmbH ist am 17.09.2025 eröffnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Virginia Thom bestellt, und der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Im weiteren Verfahrensverlauf stimmt die Gläubigerversammlung dem Abschluss eines Asset-Deal-Vertrages mit Abgeltungsvereinbarung vom 28.02.2026 zu, wonach der Geschäftsbetrieb an Herrn Konrad Bauer bzw. die sich in Gründung befindliche Dekoba Werbetechnik und Design GmbH für € 80.600,00 veräußert wird. Ein Termin zur Beschlussfassung über diesen Vertrag ist auf den 01.04.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 37/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18204 eingetragenen Dekoba Werbung GmbH, Hochwaldstraße 66, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konrad Bauer,…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 37/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18204 eingetragenen Dekoba Werbung GmbH, Hochwaldstraße 66, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konrad Bauer,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abel und Kollegen, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über:
1. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss des Asset-Deal-Vertrages mit Abgeltungsvereinbarung vom 28.02.2026 über die Veräußerung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes an Herrn Konrad Bauer bzw. die sich in
Gründung befindliche Dekoba Werbetechnik und Design GmbH (künftiger Geschäftsführer Herr Konrad Bauer) und Abgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung zu einem Gesamtpreis von € 80.600,00 zu,
bestimmt auf
Mittwoch, 01.04.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 37/25
Amtsgericht Saarbrücken, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 37/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18204 eingetragenen Dekoba Werbung GmbH, Hochwaldstraße 66, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kon…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 37/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18204 eingetragenen Dekoba Werbung GmbH, Hochwaldstraße 66, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konrad Bauer,
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Werbeagentur
ist am 17.09.2025, um 13:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Virginia Thom, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
63 IN 37/25
Amtsgericht Saarbrücken, 17.09.2025
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