Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 86649
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Insolvenzprofil
DeliveryJam.de GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Behrenstraße 52, 40233 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 86649
EUID
DER1101.HRB86649
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 133/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Kier
Adresse
Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
07.05.2026
Frist zur Stellungnahme
17.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Event- und Cateringservice, die Produktion und Lieferung von Speisen und Getränken, die Eventpromotion, die Vermarktung von Vorteilskarten, die Erbringung von Büro- und Marketingdienstleistungen, sowie die Personalplanung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DeliveryJam.de GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 7. Mai 2026. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten keinen Tabellenauszug.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DeliveryJam.de GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 7. Mai 2026 fest…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DeliveryJam.de GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 7. Mai 2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Am 15. Juni 2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Infolgedessen kann nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 17. August 2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens sowie zur Schlussrechnung und dem Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DeliveryJam.de GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat im schriftlichen Verfahren die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin war der 7. Mai 2026; bis zu diesem Datum musste ein …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DeliveryJam.de GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat im schriftlichen Verfahren die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin war der 7. Mai 2026; bis zu diesem Datum musste ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen eingehen. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen wurden nicht benachrichtigt. Am 15. Juni 2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters auf Masseunzulänglichkeit eingegangen, woraufhin die Einstellung des Verfahrens angeordnet werden kann. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 17. August 2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens sowie zur Schlussrechnung und dem Vergütungsantrag Stellung zu nehmen. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht aus. Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 3. April 2023 aus. Über die weitere Vergütung und Auslagen des Verwalters wurde eine Festsetzung getroffen, wobei Rechtsbehelfe innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 133/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86649 eingetragenen DeliveryJam.de GmbH, ehemals Behrenstr. 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cem Durel, Birkenstr. 65, 40…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 133/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86649 eingetragenen DeliveryJam.de GmbH, ehemals Behrenstr. 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cem Durel, Birkenstr. 65, 40233 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 7. Mai 2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
500 IN 133/21
Amtsgericht Düsseldorf, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 133/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86649 eingetragenen DeliveryJam.de GmbH, ehemals Behrenstr. 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cem Durel, Birkenstr. 65, 40…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 133/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86649 eingetragenen DeliveryJam.de GmbH, ehemals Behrenstr. 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cem Durel, Birkenstr. 65, 40233 Düsseldorf
ist am 15.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
500 IN 133/21
Amtsgericht Düsseldorf, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 133/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86649 eingetragenen DeliveryJam.de GmbH, Behrenstr. 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Cem Durel,
ist am 15.06.2026 bei Geri…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 133/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86649 eingetragenen DeliveryJam.de GmbH, Behrenstr. 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Cem Durel,
ist am 15.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 133/21
Amtsgericht Düsseldorf, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 133/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86649 eingetragenen DeliveryJam.de GmbH, Behrenstr. 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Cem Durel,
Insolvenzverwalter: Rechts…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 133/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86649 eingetragenen DeliveryJam.de GmbH, Behrenstr. 52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Cem Durel,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
werden die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
G r ü n d e
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 03.04.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Darüber hinaus sind die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagenfestzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 133/21
Amtsgericht Düsseldorf, 02.09.2026
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