Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
delmod-international Bekleidungsindustrie GmbH & Co. Hanse-Kleidung KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 140256
EUID
DEP3210.HRA140256
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
12 IE 1/09
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Michael Starke
Adresse
Auf dem Brande 19c, 27367 Hellwege
Termine & Fristen
Einstellung
28.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der delmod-international Bekleidungsindustrie GmbH & Co. Hanse-Kleidung KG ist am 28.08.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Delmenhorst kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IE 1/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der delmod-international Bekleidungsindustrie GmbH & Co. Hanse-Kleidung KG, Brauenkamper Straße 97, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140256), vertr. d.: 1. delmod - international Bekleidungsindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (persönlich haftende …
12 IE 1/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der delmod-international Bekleidungsindustrie GmbH & Co. Hanse-Kleidung KG, Brauenkamper Straße 97, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140256), vertr. d.: 1. delmod - international Bekleidungsindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Starke, Auf dem Brande 19c, 27367 Hellwege, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 28.08.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 28.08.2026
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