Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Delphine Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kirchbachstraße 24, 65191 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 30867
EUID
DEM1906.HRB30867
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 277/23
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch
Termine & Fristen
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
21.09.2023
Bekanntmachung Aufhebung
16.10.2024
Festsetzung Vergütung Verwalter
07.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
das Immobilienmanagement, insbesondere die Vermittlung, die Vermarktung, die Vermietung und das Verwaltung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delphine Immobilien GmbH in Wiesbaden ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Im Verfahren sind Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, deren Beschluss am 16.10.2024 aufgehoben wurde. Zudem wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch festgesetzt. Die festgesetzten Beträge unterliegen gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO der Nichtveröffentlichungspflicht. Gegen die Entscheidungen steht den Betroffenen das Recht auf sofortige Beschwerde oder, bei Entscheidung durch einen Rechtspfleger, auf befristete Erinnerung zu, wobei eine Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung gilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 277/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Delphine Immobilien GmbH, Kirchbachstraße 24, 65191 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30867), vertr. d.: Thomas-Michael Rupp, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 21.09.2023 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 16.10.2024 aufgehoben.
Der vo…
10 IN 277/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Delphine Immobilien GmbH, Kirchbachstraße 24, 65191 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30867), vertr. d.: Thomas-Michael Rupp, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 21.09.2023 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 16.10.2024 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 16.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 277/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Delphine Immobilien GmbH, Kirchbachstraße 24, 65191 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 30867), vertr. d.: Thomas-Michael Rupp, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch festgesetzt wor…
10 IN 277/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Delphine Immobilien GmbH, Kirchbachstraße 24, 65191 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 30867), vertr. d.: Thomas-Michael Rupp, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden.
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Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.11.2024
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