Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 26223
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Insolvenzprofil
Delta Music & Entertainment GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Augustinusstraße 11b, 50226 Frechen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 26223
EUID
DER3306.HRA26223
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
72 IN 328/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Delhaes
Adresse
Neue Weyerstraße 9, 50676 Köln
Termine & Fristen
Aufhebung
19.06.2026 , 12:56 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Music & Entertainment GmbH & Co. KG ist aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 72 IN 328/18 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 26223 eingetragen. Gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Delta Music & Entertainment Verwaltungs GmbH (HRB 63957), wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Herrn Philippe Sautot repräsentiert. Der bestellte Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Delhaes aus Köln. Die Aufhebung des Verfahrens erfolgte heute, am 19.06.2026, um 12:56 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 328/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 26223 eingetragenenDelta Music & Entertainment GmbH & Co. KG, Augustinusstr. 11 b, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hande…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 328/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 26223 eingetragenenDelta Music & Entertainment GmbH & Co. KG, Augustinusstr. 11 b, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 63957 eingetragene Delta Music & Entertainment Verwaltungs GmbH, Augustinusstr. 11 b, 50226 Frechen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philippe Sautot, Am Römerhof 4, 50259 Pulheim,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Delhaes, Neue Weyerstraße 9, 50676 Köln
wird heute, am 19.06.2026, um 12:56 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 328/18
Amtsgericht Köln, 19.06.2026
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