Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Delta Personalservice GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Berliner Allee 14, 30175 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 26075
EUID
DEP2305.HRA26075
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
909 IN 369/21 - 0 -
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.03.2025
Anhörung Vergütungsantrag
28.05.2025
Besondere Gläubigerversammlung
11.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei der Stichtag für die Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger auf den 28.05.2025 bestimmt wurde. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Das Gericht hat zudem einen Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 11.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum sind Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse, gegen die Schlussrechnung sowie gegen das Schlussverzeichnis einzureichen. Die Insolvenzverwalterin hat angezeigt, dass eine Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 122.906,36 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 350.643,78 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft als laufendes Insolvenzverfahren. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz hat ihre Vergütung und Auslagen für eine Massemehrung festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht ve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft als laufendes Insolvenzverfahren. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz hat ihre Vergütung und Auslagen für eine Massemehrung festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 122.906,36 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 350.643,78 EUR zu berücksichtigen sind. Es soll eine Schlussverteilung erfolgen. Das Gericht hat verschiedene Stichtage bestimmt: Der Termin zur Anhörung über den Vergütungsantrag ist auf den 28.05.2025 festgelegt. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ist auf den 10.03.2025 angesetzt, wobei Widersprüche bis zu diesem Datum einzureichen sind. Zudem wurde ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung zum Thema Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis auf den 11.08.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 369/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG, Berliner Allee 14, 30175 Hannover (AG Hannover, HRA 26075), vertr. d.: 1. DPS Geschäftsführungs-GmbH, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heidi Kallikat, Berlin…
909 IN 369/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG, Berliner Allee 14, 30175 Hannover (AG Hannover, HRA 26075), vertr. d.: 1. DPS Geschäftsführungs-GmbH, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heidi Kallikat, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz in Folge von Massemehrung ergänzend festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 297.236,66 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 318,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 91 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 369/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG, Berliner Allee 14, 30175 Hannover (AG Hannover, HRA 26075), vertr. d.: 1. DPS Geschäftsführungs-GmbH, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heidi Kallikat, Berlin…
909 IN 369/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG, Berliner Allee 14, 30175 Hannover (AG Hannover, HRA 26075), vertr. d.: 1. DPS Geschäftsführungs-GmbH, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heidi Kallikat, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin entspricht, wird auf den 28.05.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 369/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG, Berliner Allee 14, 30175 Hannover (AG Hannover, HRA 26075), vertr. d.: 1. DPS Geschäftsführungs-GmbH, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heidi Kallikat, Berlin…
909 IN 369/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG, Berliner Allee 14, 30175 Hannover (AG Hannover, HRA 26075), vertr. d.: 1. DPS Geschäftsführungs-GmbH, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heidi Kallikat, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 475339-0, Fax: 0511 475339-9, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 122.906,36 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 350.643,78 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 369/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG, Berliner Allee 14, 30175 Hannover (AG Hannover, HRA 26075), vertr. d.: 1. DPS Geschäftsführungs-GmbH, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heidi Kallikat, Be…
909 IN 369/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG, Berliner Allee 14, 30175 Hannover (AG Hannover, HRA 26075), vertr. d.: 1. DPS Geschäftsführungs-GmbH, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heidi Kallikat, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 11.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 369/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG, Berliner Allee 14, 30175 Hannover (AG Hannover, HRA 26075), vertr. d.: 1. DPS Geschäftsführungs-GmbH, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heidi Kallikat, Berlin…
909 IN 369/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Personalservice GmbH & Co. KG, Berliner Allee 14, 30175 Hannover (AG Hannover, HRA 26075), vertr. d.: 1. DPS Geschäftsführungs-GmbH, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heidi Kallikat, Berliner Allee 14, 30175 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 06.01.2025
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