Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nowa GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bremerstraße 29A, 30827 Garbsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 220798
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2305.HRB220798
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
903 IN 229/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nermin Sahin
Adresse
Theaterstr. 6, 30159 Hannover
Telefon
0511 35771030
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.03.2026
Schlusstermin
07.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste, Winterdienste und Kurierfahrten sowie Dienstleistungen, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Reinigung & Facility Management
Subbranche
Gebäudereinigung
Geschäftstätigkeit
Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste, Winterdienste und Kurierfahrten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wird auf den 16.03.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wird auf den 16.03.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen eingereicht werden müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Zudem erhält die Schuldnerin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH mit Sitz in Garbsen ist beim Amtsgericht Hannover anhängig (Az. 903 IN 229/21). Die Geschäftsführung wird durch Dragoljub Mikulovic und Deny Jovan Golling wahrgenommen, wobei Letzterer sich zuletzt in unbekanntem Aufenthalt befand. Rechtsanwältin Nermin Sahin ist a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH mit Sitz in Garbsen ist beim Amtsgericht Hannover anhängig (Az. 903 IN 229/21). Die Geschäftsführung wird durch Dragoljub Mikulovic und Deny Jovan Golling wahrgenommen, wobei Letzterer sich zuletzt in unbekanntem Aufenthalt befand. Rechtsanwältin Nermin Sahin ist als Insolvenzverwalterin tätig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 16.03.2026 bestimmt wurde. Die Insolvenzverwalterin hat die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt; die Berechnungsgrundlage für die Schlussrechnung beträgt 27.720,45 EUR. Ein Zuschlag von 40 % wurde aufgrund der zeit- und arbeitsintensiven Durchsetzung von Kaufpreisforderungen gegen die MZ-Service GmbH festgesetzt. Die verfügbare Masse beträgt 23.852,49 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 360.730,56 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlusstermin ist auf den 07.12.2026 angesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung schriftlich beim Gericht eingehen. Die Verteilung erfolgt nach Ablauf dieser Frist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufentha…
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufentha…
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 07.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufentha…
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin Sahin, Theaterstr. 6, 30159 Hannover, Tel.: 0511 35771030, Fax: 0511 35771059 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 23.852,49 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 360.730,56 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufentha…
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Fecampring 28 Stw/App: 03.3, 79618 Rheinfelden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin Sahin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 40 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.08.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 27.720,45 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Schuldnerin verfügte über werthaltige Geschäftsbeziehungen und einen Kundenstamm. Im Rahmen der Verwertung der Insolvenzmasse veräußerte die Insolvenzverwalterin mit Kaufvertrag vom 29.07.2021 das gesamte Geschäftsinventar, den Kundenstamm, den Firmenwert sowie die seinerzeit bestehenden und übertragbaren Aufträge an die MZ-Service GmbH.
Die Käuferin kam ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen jedoch trotz mehrfacher Aufforderungen und Mahnungen nicht nach. Zur Durchsetzung der fälligen Kaufpreisforderungen war daher die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich.
Da die titulierte Forderung weiterhin nicht beglichen wurde, waren darüber hinaus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen. Die bisherigen Vollstreckungsbemühungen verliefen fruchtlos.
Der im Rahmen des vorliegenden Insolvenzverfahrens geführte Prozess wurde von der Insolvenzverwalterin durchgeführt. Die Angelegenheit war zeit- und arbeitsintensiv. Honorare für diese Tätigkeiten nach dem RVG wurden aus der Insolvenzmasse nicht entnommen. Auf die Beauftragung sogenannter "Externer" wurde ebenfalls verzichtet.
Für die durchgeführten Rechtsstreitigkeiten wurde ein Zuschlag in Höhe von 40 % beantragt und festgesetzt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 14,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 4 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Hauptstr. 27, 31559 Haste, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafter)…
903 IN 229/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nowa GmbH, Bremerstraße 29 a, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 220798), vertr. d.: 1. Dragoljub Mikulovic, Akazienweg 28, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), 2. Deny Jovan Golling, Hauptstr. 27, 31559 Haste, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 07.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.10.2026
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