Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DEMIRE Köln Max-Glomsda-Straße 4 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 113514
EUID
DEM1201.HRB113514
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 449/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei
Kanzlei Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2024 , 13:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.01.2025
Berichtstermin
14.02.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
14.02.2025 , 10:00 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
16.12.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Grundstücken in Deutschland sowie die Entwicklung und die Vermietung dieser Grundstücke in Deutschland
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren DEMIRE Köln Max-Glomsda-Straße 4 GmbH ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO bestimmt. Der Termin findet am Dienstag, den 16.12.2025 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Offenbach am Main statt. Gegenstand der Tagesordnung ist die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit der MSK23 Projekt 100 UG (haftungsbeschränkt) (künftig: Jutela UG (haftungsbeschränkt)) zu einem Preis von 2 Mio. €.
Am 01.12.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEMIRE Köln Max-Glomsda-Straße 4 GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 24.01.2025 bei …
Am 01.12.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEMIRE Köln Max-Glomsda-Straße 4 GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 24.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 14.02.2025 angesetzt, auf dem unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden soll. Zudem ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 16.12.2025 zur Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit der MSK23 Projekt 100 UG (haftungsbeschränkt) über einen Preis von 2 Mio. Euro anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 449/24 In dem Insolvenzverfahren DEMIRE Köln Max-Glomsda-Straße 4 GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 113514),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO bestimmt auf:
Dienstag, 16.12.2025, 09:30 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kai…
8 IN 449/24 In dem Insolvenzverfahren DEMIRE Köln Max-Glomsda-Straße 4 GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 113514),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO bestimmt auf:
Dienstag, 16.12.2025, 09:30 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main.
Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluß eines Grundstücks-kaufvertrages mit der MSK23 Projekt 100 UG (haftungsbeschränkt) (künftig: Jutela UG (haftungsbeschränkt) ) mit Sitz in Monheim am Rhein (AG Düsseldorf HRB 100656) Rheinpromenade 13, 40789 Monheim am Rhein zu einem Preis von € 2 Mio (§ 160 Abs. 2 Nr. 1. InsO).
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Offenbach am Main, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 449/24. Am 01.12.2024 um 13:30 Uhr ist über das Vermögen der DEMIRE Köln Max-Glomsda-Straße 4 GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 113514), vertr. d.: Tim Brückner, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwal…
Geschäftsnummer: 8 IN 449/24. Am 01.12.2024 um 13:30 Uhr ist über das Vermögen der DEMIRE Köln Max-Glomsda-Straße 4 GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 113514), vertr. d.: Tim Brückner, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 24.01.2025 (Anmeldefrist);
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 14.02.2025, 10:00 Uhr, Einlaß in den Saal: ab 9:30 Uhr, Saal 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16/Altbau - Zugang über Kaiserstraße 18/Neubau), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Die
Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in
späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder die Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen
beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichts- und Prüfungstermin am 14.02.2025 zu erscheinen, werden - rein aus organisatorischen Gründen - dringend gebeten, ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte auch unter Nennung der vertretenen Personen) möglichst spätestens bis zum 07.02.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen ! Dies gilt auch für Personen, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, aber zudem selbst erscheinen wollen, sowie für Begleitpersonen !
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter von Gläubigern
ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
zum Termin vorzulegen !
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
01.12.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 449/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DEMIRE Köln Max-Glomsda-Straße 4 GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 113514),
vertreten durch:
Tim Brückner, Frankfurt am Main, (Geschäftsf…
Amtsgericht Offenbach am Main
01.12.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 449/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DEMIRE Köln Max-Glomsda-Straße 4 GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Frankfurt am Main, HRB 113514),
vertreten durch:
Tim Brückner, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Cecilienallee 6-7, 40474 Düsseldorf,
wird heute um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 7. Februar 2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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