Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Demirel, Batuhan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 170202
EUID
DEF1103R.HRB170202
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36d IN 7869/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
05.08.2025
Widerspruchsfrist
19.08.2025
Einwendungsfrist Schlusstermin
30.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Batuhan Demirel ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Prüfung der bis zum 05.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 19.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Batuhan Demirel, geboren am 27.08.1996, mit Wohnsitz in Berlin, wird beim Amtsgericht Charlottenburg geführt. Die Prüfung der bis zum 05.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Batuhan Demirel, geboren am 27.08.1996, mit Wohnsitz in Berlin, wird beim Amtsgericht Charlottenburg geführt. Die Prüfung der bis zum 05.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 19.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 147.964,25 Euro steht ein Betrag von 59.560,60 Euro zur Verteilung zur Verfügung, abzüglich der Gerichtskosten sowie der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters. Der Insolvenzverwalter hat Schlussrechnung gelegt und einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung sowie der Auslagenpauschale eingereicht. Dabei wurden Zuschläge für Mehraufwand und ein Abschlag für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter berücksichtigt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten die Möglichkeit, bis einschließlich 30.11.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Die Unterlagen zur Rechnungslegung können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 7869/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Batuhan Demirel, geboren am 27.08.1996, Wernigeroder Straße 19, 10589 Berlin
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 05.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten er…
36d IN 7869/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Batuhan Demirel, geboren am 27.08.1996, Wernigeroder Straße 19, 10589 Berlin
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 05.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 7869/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Batuhan Demirel, geboren am 27.08.1996, Wernigeroder Straße 19, 10589 Berlin
- Schuldner -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 147.964,25 EURO steht ein Betrag von 59.560,60 EURO zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzver…
36d IN 7869/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Batuhan Demirel, geboren am 27.08.1996, Wernigeroder Straße 19, 10589 Berlin
- Schuldner -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 147.964,25 EURO steht ein Betrag von 59.560,60 EURO zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 7869/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Batuhan Demirel, geboren am 27.08.1996, Wernigeroder Straße 19, 10589 Berlin
- Schuldner -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen d…
36d IN 7869/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Batuhan Demirel, geboren am 27.08.1996, Wernigeroder Straße 19, 10589 Berlin
- Schuldner -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 147.964,25 EURO zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 59.560,60 EURO gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 7869/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Batuhan Demirel, geboren am 27.08.1996, Wernigeroder Straße 19, 10589 Berlin
- Schuldner -
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Der Insolvenzverwalter hat Schlussrechnung gelegt und seinen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gemäß § 2 InsVV sowie der Auslagenpauschale gemäß § 8 InsVV zu…
36d IN 7869/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Batuhan Demirel, geboren am 27.08.1996, Wernigeroder Straße 19, 10589 Berlin
- Schuldner -
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Der Insolvenzverwalter hat Schlussrechnung gelegt und seinen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gemäß § 2 InsVV sowie der Auslagenpauschale gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 120.693,68 EURO sowie der hälftigen Feststellungskosten in Höhe von 1.818,77 EURO eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 60 % für den Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung des Schuldners, fehlender Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen, einkommensteuerrechtlicher Besonderheiten, Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten (Verwertung Fuhrpark) sowie umfangreiche und schwierige Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen geltend gemacht. Ferner wurde ein Abschlag in Höhe von 10 % aufgrund der vorangegangenen Tätigkeit des Verwalters im Verfahren als vorläufiger Insolvenzverwalter berücksichtigt.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung sowie seiner Auslagen liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026
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