Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Denkmal 1 Portitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Delitzscher Straße 13, 04105 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 28745
EUID
DEU1308.HRB28745
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1297/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn Frische
Adresse
Augustusplatz 9, 04109 Leipzig
Telefon
0341 21672 392
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
25.08.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.10.2025
Widerspruchsfrist
10.11.2025
Gläubigerversammlung
30.03.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Belastung, Veräußerung und Verwaltung von Grundeigentum im In- und Ausland; Entwicklung bebauter und unbebauter Grundstücke, Konzeption, Planung und Realisierung von schlüsselfertigen Neubau- und Sanierungsprojekten, Baubetreuung, Bauüberwachung und Vertrieb von Immobilieneigentum einschließlich grundstücksgleicher Rechte. Ausgeschlossen ist die Durchführung selbständiger handwerklicher Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denkmal 1 Portitz GmbH ist am 25.08.2025 um 11:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn Frische bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 10.11.2025 einzureichen. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Am 22.12.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt, sodass Massekosten und Masseschulden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden. Für eine Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Vergleichsschlüsse und weitere Prozessfinanzierung ist ein Termin für den 30.03.2026 anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1297/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denkmal 1 Portitz GmbH, Delitzscher Straße 13, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28745
vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Ulbricht
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlu…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1297/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denkmal 1 Portitz GmbH, Delitzscher Straße 13, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28745
vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Ulbricht
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
a. Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO zu den Vergleichsschlüssen über vertraglich vereinbarte Restkaufpreise wegen gestiegener Baukosten und mögliche Gegenansprüche aus mangelhafter bzw. nicht fertig gewordener Herstellung der Objekte mit den jeweiligen Wohnungserwerbern für das Wohnungseigentum, eingetragen in den Grundbüchern von Portitz (Grundbuchamt Leipzig), Blätter 1842 bis 1854, belegen Altes Dorf 11, 04349 Leipzig
b. Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO zur weiteren Prozessfinanzierung und Erlösbeteiligung in Höhe von 35 % des Herrn Raphael Schön und der PS Baudetail GmbH für den Prozess der Schuldnerin wegen möglicher Schadenersatzforderungen gegen die Architektur Domaros und Partner GbR aktuell anhängig beim LG Leipzig, AZ: 06 O 2677/22.
beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Montag, 30.03.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1297/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denkmal 1 Portitz GmbH, Delitzscher Straße 13, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28745
vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Ulbricht
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 22.12.2025 die…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1297/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denkmal 1 Portitz GmbH, Delitzscher Straße 13, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28745
vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Ulbricht
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 22.12.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 21672 300, Telefax: 0341 21672 332, Email geschäftlich: Bjoern.Frische@cms-hs.com
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1297/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denkmal 1 Portitz GmbH, Delitzscher Straße 13, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28745
vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Ulbricht
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ergeht am 25.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1297/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denkmal 1 Portitz GmbH, Delitzscher Straße 13, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28745
vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Ulbricht
|
ergeht am 25.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 25.08.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Björn Frische
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 21672 392
Telefax: 0341 21672 332
Email geschäftlich: Bjoern.Frische@cms-hs.com
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 10.10.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.11.2025 beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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