Vorläufige Maßnahmen Sachsen HRB 23440

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Dentisline Dentaltechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Mittelstraße 20, 09648 Kriebstein
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 23440
Stammkapital
40.000,00 EUR
EUID
DEU1206.HRB23440

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
406 IN 1827/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler
Adresse
Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz
Telefon
0371 38226 0
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.09.2026 , 13:18 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Dentallabor sowie Handel mit Dentalprodukten und Einrichtungsgegenständen für das Dentallabor; Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei Gesellschaften aller Art

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Pharma & Medizintechnik
Subbranche
Medizinprodukte
Nebenbranche
Holding & Beteiligungen
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Dentallabors, Handel mit Dentalprodukten sowie Verwaltung von Beteiligungen und Geschäftsführung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 29.09.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dentisline Dentaltechnik GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Konstanze Deitelhoff, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht die Unternehmensführung und sichert das Vermögen. Zudem ist er berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen einzuziehen. Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Das Gericht hat die Erstellung eines Gutachtens gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 InsO beauftragt, um über Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit, Fortführungsaussichten und Deckung der Verfahrenskosten zu entscheiden. Dem Gutachten sind ein Stammdatenblatt sowie ein Verzeichnis der Gläubiger und Forderungen beizufügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 406 IN 1827/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dentisline Dentaltechnik GmbH, Mittelstraße 20, 09648 Kriebstein/ OT Reichenbach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23440 vertreten durch die Geschäftsführerin Konstanze Deitelhoff ergeht am 29.09.202…

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