Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 31927
EUID
DEU1308.HRB31927
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 668/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.05.2024 , 14:25 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 10:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.10.2024
Widerspruchsfrist zur Forderungsprüfung
16.02.2026
Frist zur Übernahme der Kosten
31.03.2026
Frist zur Stellungnahme
07.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Groß-, Einzel- und Versandhandel mit Waren des täglichen Bedarfs, Reisebedarf, Souvenirs und Geschenkartikel, insbesondere mit klassischen DDR-Waren, sowie der Betrieb von Gaststätten und Imbissbetrieben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Eröffnungsbeschluss vom 29.05.2024 wurde zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Irmgard Niemeyer-Uhlmann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO. Später wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 16.02.2026 Gelegenheit zur Widerspruchserklärung gegeben wurde. Das Verfahren ist nunmehr auf die beabsichtigte Einstellung mangels Masse gerichtet. Die Anhörung der Beteiligten zur beabsichtigten Verfahrenseinstellung sowie zur Schlussrechnung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Stellungnahmen sind bis zum 07.04.2026 einzureichen. Ein Widerspruch gegen die beabsichtigte Einstellung mangels Masse ist durch Übernahme der Kosten in Höhe von 2.800,00 EUR und Einzahlung bis zum 31.03.2026 möglich. Die Vergütung der Verwalterin wurde am 23.02.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr ist am 01.09.2024 eröffnet worden. Zur Sicherung der Masse war zuvor bereits am 29.05.2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Irmgard Niemeyer-Uhlmann zur vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalterin …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr ist am 01.09.2024 eröffnet worden. Zur Sicherung der Masse war zuvor bereits am 29.05.2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Irmgard Niemeyer-Uhlmann zur vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen lief bis zum 08.10.2024. Das Gericht hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 16.02.2026 bestanden. Im weiteren Verlauf wurde die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse angekündigt. Die Gläubiger hatten die Möglichkeit, der Einstellung durch Übernahme der Kosten von 2.800,00 EUR bis zum 31.03.2026 zu widersprechen oder Stellungnahmen zur Schlussrechnung bis zum 07.04.2026 einzureichen. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist am 23.02.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
- wurde die Vergütung am 23.02.2026 festgesetzt …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
- wurde die Vergütung am 23.02.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, der …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 07.04.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 2.800,00 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens bis zum 31.03.2026 widersprechen.
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldete…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 16.02.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
ergeht am 29.05.2024 nachfolgende Ents…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
ergeht am 29.05.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 29.05.2024 um 14:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Irmgard Niemeyer-Uhlmann
Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 129 851 0
Telefax: 0341 129 820 0
Email geschäftlich: leipzig@kanzlei-nul.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Sie ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihr für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn diese stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung ihrer Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
- wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzv…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
- wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin am 31.03.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
- wurde am 01.09.2024 um 10:45 Uhr das Insolvenz…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 668/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, Großer Marktweg 6, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31927
vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit
- wurde am 01.09.2024 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Irmgard Niemeyer-Uhlmann, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, Telefax: 0341 129 820 0 Email geschäftlich: leipzig@kanzlei-nul.de Telefon geschäftlich: 0341 129 851 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 08.10.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung der bisherigen Insolvenzverwalterin oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO, - die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO, - den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO, - die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, - die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, - ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO und zur Anhörung über - die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und - den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 08.11.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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