Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Guardian Security UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Torgauer Straße 231-233, 04347 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 37757
Stammkapital
300,00 EUR
EUID
DEU1308.HRB37757
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 671/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
07.04.2026
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
14.09.2026
Frist Stellungnahme zur Verfahrenseinstellung
02.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben einer Detektei und einer Sicherheitsfirma samt allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Bewachungsdienst sowie Personen- und Begleitschutz. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sicherheitsdienste
Subbranche
Bewachung
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Detektei und Sicherheitsfirma mit Fokus auf Bewachungsdienste sowie Personen- und Begleitschutz
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Guardian Security UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 401 IN 671/22 geführt. Im aktuellen Verfahrensschritt ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 07.04.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Guardian Security UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 401 IN 671/22 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 37757 eingetragen und wird durch den Gesellschafter Manuel Kirláyhalmi vertreten. Im…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Guardian Security UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 401 IN 671/22 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 37757 eingetragen und wird durch den Gesellschafter Manuel Kirláyhalmi vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde zunächst die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 07.04.2026 die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt wurde. Später erfolgte die Anordnung der Anhörung zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters am 14.09.2026. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass zur Verteilung keine Masse zur Verfügung steht und Forderungen in Höhe von 62.980,81 EUR zu berücksichtigen sind. Gläubigern wurde bis zum 02.11.2026 Frist gesetzt, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und zur beabsichtigten Verfahrenseinstellung einzureichen oder der Übernahme der Kosten von 4.280,78 EUR zuzustimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 671/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Guardian Security UG (haftungsbeschränkt), Torgauer Straße 231-233, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37757
vertreten durch den Gesellschafter Manuel Kirláyhalmi
- wurde die Prüfung der nachträglich…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 671/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Guardian Security UG (haftungsbeschränkt), Torgauer Straße 231-233, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37757
vertreten durch den Gesellschafter Manuel Kirláyhalmi
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 07.04.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 671/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Guardian Security UG (haftungsbeschränkt), Torgauer Straße 231-233, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37757
vertreten durch den Gesellschafter Manuel Kirláyhalmi, unbekannten Aufenthaltes
- wird die…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 671/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Guardian Security UG (haftungsbeschränkt), Torgauer Straße 231-233, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37757
vertreten durch den Gesellschafter Manuel Kirláyhalmi, unbekannten Aufenthaltes
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 02.11.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 4.280,78 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 62.980,81 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 671/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Guardian Security UG (haftungsbeschränkt), Torgauer Straße 231-233, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37757
vertreten durch den Gesellschafter Manuel Kirláyhalmi, unbekannten Aufenthaltes
- wurde di…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 671/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Guardian Security UG (haftungsbeschränkt), Torgauer Straße 231-233, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37757
vertreten durch den Gesellschafter Manuel Kirláyhalmi, unbekannten Aufenthaltes
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 14.09.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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