Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Der Gartenmacher GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Südbrock 81, 32257 Bünde
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 15324
EUID
DER2108.HRB15324
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 272/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.04.2026 , 10:14 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 12:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.08.2026
Berichtstermin
25.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gartenplanung, Gartenneuanlagen, Gartenpflege, Pflasterarbeiten und Grabpflege sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 08.04.2026 um 10:14 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Der Gartenmacher GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15324, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bünde und betreibt Gartenplanung, Gartenneuanlagen, Gartenpflege, Pflasterarbeiten und Grabpflege. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch den Geschäftsführer Herrn Peter Dreckschmidt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank W. Stroot bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 08.04.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der Gartenmacher GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Frank W. Stroot zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 01.07.2026 aufgrund eines Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und…
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 08.04.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der Gartenmacher GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Frank W. Stroot zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 01.07.2026 aufgrund eines Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Forderungsanmeldefrist endet am 14.08.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.09.2026. Die Unterlagen werden ab dem 28.08.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 272/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15324 eingetragenen Der Gartenmacher GmbH, Im Südbrock 81, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Dreckschmidt, Jakobs…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 272/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15324 eingetragenen Der Gartenmacher GmbH, Im Südbrock 81, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Dreckschmidt, Jakobstader Straße 25, 32257 Bünde
Geschäftszweig: Gartenplanung, Gartenneuanlagen, Gartenpflege, Pflasterarbeiten und Grabpflege sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
ist am 08.04.2026, um 10:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Bachstraße 21, 32257 Bünde bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 272/26
Amtsgericht Bielefeld, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 272/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15324 eingetragenen Der Gartenmacher GmbH, Im Südbrock 81, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Dreckschmidt, Jakobstader Straße 25, 32257 Bünde
Geschäf…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 272/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15324 eingetragenen Der Gartenmacher GmbH, Im Südbrock 81, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Dreckschmidt, Jakobstader Straße 25, 32257 Bünde
Geschäftszweig: Gartenplanung, Gartenneuanlagen, Gartenpflege, Pflasterarbeiten und Grabpflege sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 12:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Bachstraße 21, 32257 Bünde.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 272/26
Bielefeld, 01.07.2026
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